EuGH bestätigt Wettbewerbsverstoß von Booking.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Bestpreisklauseln von Booking.com als wettbewerbswidrig bestätigt. Damit wird die Position der deutschen Hotels im laufenden Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gestärkt. Die Entscheidung sorge für Klarheit im Umgang mit den marktbeherrschenden Praktiken von Buchungsplattformen in Europa.