Deutsche Hotels erstreiten Schadenersatzanspruch gegen Booking.com

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Deutsche Hotels erstreiten Schadenersatzanspruch gegen Booking.com

 

Das Landgericht Berlin hat Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen mit Sitz in Amsterdam durch die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Die betroffenen Hoteliers sollen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.

Nach Angaben des Hotelverbands Deutschland (IHA) könne sich Booking.com weder auf Verjährung berufen noch die Bestpreisklauseln als „notwendige Nebenabreden“ rechtfertigen. Bereits der Europäische Gerichtshof soll entschieden haben, dass solche Paritätsklauseln unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Artikel 101 AEUV fallen.

„Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, erklärte Otto Lindner, Vorsitzender des IHA.

Über die konkrete Höhe der Entschädigungen für die mehr als 1.000 Hotels, die vor dem Landgericht Berlin erfolgreich geklagt haben sollen, werde in weiteren Verfahren entschieden. Das Urteil sei mündlich verkündet worden und sei noch nicht rechtskräftig.

IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe sah in dem Berliner Urteil eine Signalwirkung für weitere Verfahren: „Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage, die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind.“

 

Mehr InformationenHome | Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Bild: © M. Wirtz / IHA – IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke (links) und Markus Luthe (rechts) nach der Urteilsverkündung im Landgericht Berlin.

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