AccessGO-Analyse: rund 90 Prozent der Tourismus-Websites nicht barrierefrei

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AccessGO-Analyse: rund 90 Prozent der Tourismus-Websites nicht barrierefrei

 

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Doch rund zwei Monate nach dem Start habe sich gezeigt: Die Tourismusbranche blieb deutlich hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Nach Angaben von AccessGO sollen rund 90 Prozent der touristischen Websites nicht einmal grundlegende Barrierefreiheitsstandards erfüllt haben. In 80 Prozent der Fälle fehle zudem die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung – ein Wert, der laut Analyse deutlich unter dem Durchschnitt liege.

Drei strukturelle Herausforderungen sollen die Umsetzung barrierefreier Digitalangebote im Tourismus besonders erschweren:

  1. Content-Fülle: Hotels, Destinationen und Freizeitangebote sollen umfangreiche visuelle und textliche Erklärungen benötigen. Die Vielzahl an Bildern und Medien erhöhe den Aufwand für barrierefreien Content erheblich.
  2. Externe Systeme: Viele Inhalte sollen aus globalen Buchungssystemen stammen oder über iFrames eingebunden werden. Anbieter sollen darauf oft keinen direkten Einfluss haben – ein klarer Nachteil für die Barrierefreiheit.
  3. Komplexe Buchungsprozesse: Reisebuchungen sollen mehrstufig und dynamisch verlaufen. Sie seien selten für die Tastaturbedienung oder Screenreader optimiert. Standardlösungen sollen dabei häufig zu erheblichen Barrieren führen.

„Viele Unternehmen wissen schlicht noch nichts vom neuen Gesetz. Nun drohen jedoch auch im Tourismusbereich rechtliche Folgen, ähnlich wie damals bei der DSGVO“, warnte Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO. Seit Aktivierung der neuen Marktüberwachungsstellen sollen Bußgelder verhängt werden können.

Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), betonte: „Barrierefreiheit ist längst kein rein soziales Thema mehr, sondern eine zentrale Voraussetzung für zukunftsfähigen Tourismus. Als Verband setzen wir uns aktiv für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ein und unterstützen unsere Mitglieder dabei, die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und effizient umzusetzen.“

Lösungen wie AccessGO sollen touristischen Anbietern praxisnahe Hilfestellungen bieten. Die Software-Lösung umfasse automatische Barriereoptimierungen, Bedienungshilfen, Monitoring-Tools sowie einen Generator für die Barrierefreiheitserklärung. Die häufigsten Probleme habe AccessGO auf Basis von rund 21.000 Webseiten-Audits identifiziert:

Die sieben häufigsten Barrieren auf touristischen Websites:

  1. Fehlende Alternativtexte für Bilder
  2. Schwacher Kontrast bei Texten und Bedienelementen
  3. Nicht mit der Tastatur bedienbare Inhalte
  4. Redundante oder leere Links
  5. Fehlende Beschriftungen bei Formularfeldern
  6. Nicht logische Überschriftenstruktur
  7. Unklare oder doppelte Seitentitel

Zudem kooperiere AccessGO mit touristischen Technologieanbietern wie e-confirm, Beckerbillett oder technoly. „Durch den Einsatz unserer Software-Lösung legt man ohne großen Aufwand ein zuverlässiges Fundament und minimiert das eigene Risiko. Wer stattdessen Barrierefreiheit weiter ignoriert, für den kann es teuer werden“, so Wirz.

Michael Buller ergänzte: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass digitale Teilhabe für alle möglich wird – wer jetzt handelt, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern gewinnt auch neue Gästegruppen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche.“

 

Mehr InformationenAccessGO - Die Komplett-Lösung für barrierefreie Websites

Bild: © AccessGO – eine Marke der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH

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