München: Airbnb muss Identität von Gastgebern preisgeben
Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat die 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München mit Urteil vom 12. Dezember 2018 entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC ab-gewiesen (Az. M 9 K 18.4553).