Thüringen vereinfacht Innovationsförderung für Mittelstand – InnoInvest neu aufgestellt
Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat das Förderprogramm InnoInvest überarbeitet. Ab sofort profitieren deutlich mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von einfacheren Verfahren und erweiterten Fördermöglichkeiten. Dafür stehen bis 2029 rund 40 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit.
Das Programm unterstütze seit 2022 Investitionen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Mit dem Neustart zum 1. September 2025 habe das Ministerium im Rahmen seiner Entbürokratisierungsoffensive auf Anforderungen aus der Praxis reagiert.
„Mit InnoInvest wollen wir mittelständische Unternehmen in Thüringen dabei unterstützen, noch innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden“, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. Neben Produkt- und Dienstleistungsinnovationen fördere das Programm auch Investitionen in neue Produktionsverfahren, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Digitalisierung und die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle.
Ein zentrales Ziel sei es, den Zugang zur Förderung zu erleichtern. „Wir haben die förderfähigen Projektgrößen nach oben und unten kräftig ausgeweitet“, sagte Boos-John. Künftig seien Investitionen zwischen 5.000 und einer Million Euro förderfähig. Die maximal mögliche Förderung sei auf 200.000 Euro erhöht worden. Zuvor habe der förderfähige Rahmen bei 20.000 bis 250.000 Euro gelegen, die Förderung bei maximal 50.000 Euro.
Kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe sollen besonders profitieren: Durch die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens auf 5.000 Euro sollen sie erstmals Fördermittel beantragen können. Die Förderzuschüsse sollen pauschal ausgezahlt werden. Beispiel: Für Vorhaben zwischen 5.000 und 10.000 Euro sollen Unternehmen pauschal 2.500 Euro erhalten, für Investitionen am oberen Ende der Skala den Maximalbetrag von 200.000 Euro. „Komplizierte Berechnungen von Förderhöhen auf Euro und Cent entfallen damit“, so Boos-John.
Anträge und Abwicklung sollen digital über das EFRE-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) erfolgen. Unternehmen sollen keine Rechnungen einreichen müssen, sondern sollen lediglich nachweisen, dass sie die beantragten Investitionen umgesetzt haben.
Förderberechtigt seien neben Industrie, Handwerk und produktionsnahen Dienstleistungen auch der Handel, das Gast- und Beherbergungsgewerbe, die Veranstaltungswirtschaft, wirtschaftsnahe Freiberufler und die Kreativwirtschaft. Existenzgründer sollen ebenfalls Anträge stellen können.
Seit dem Start des Programms im Oktober 2022 seien nach Angaben des Ministeriums 230 Unternehmen mit insgesamt 5,8 Millionen Euro gefördert worden. Das entspreche einem Investitionsvolumen von 22 Millionen Euro.
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Bild: © Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)