Nordsee Tourismus Report 2025: Barrierefreiheit wird zum Qualitätsfaktor

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Barrierefreiheit gewinnt an touristischer Bedeutung: Laut dem neuen Nordsee Tourismus Report 2025 (NTR 2025) bewerten 34 Prozent der Nordsee-Urlauber:innen barrierefreie Angebote als entscheidend für ihre Urlaubsplanung. Überraschend: Nur 17 Prozent von ihnen leben tatsächlich mit Einschränkungen. Besonders bemerkenswert sei dabei die Altersstruktur. Im Durchschnitt waren die Befragten mit Fokus auf Barrierefreiheit 46 Jahre alt – jünger als der allgemeine Altersdurchschnitt der Nordsee-Gäste (48 Jahre). 43 Prozent dieser Zielgruppe seien sogar unter 40 Jahre alt gewesen.

„Die Zahlen der statistischen Erhebungen unseres Nordsee Tourismus Report 2025 verdeutlichen, dass es bei dem Thema Barrierefreiheit keineswegs nur um Menschen mit Einschränkung oder Senioren geht“, sagt Holger Herweg, Geschäftsführer Pathfinding AG und Herausgeber des Nordsee Tourismus Report. „Barrierefreiheit ist heute ein echtes Qualitätsmerkmal, das weit über die ursprüngliche Zielgruppe hinaus Relevanz entwickelt. Besonders Familien mit Kindern und qualitätsbewusste Gäste schätzen gut zugängliche Angebote.“

Mehr als Rampen und Handläufe

Herweg betonte, dass Barrierefreiheit als ganzheitliches Konzept zu verstehen sei. Die hohe Priorisierung durch Nordsee-Urlauber:innen spiegele die Erwartungen einer modernen, digitalen Gesellschaft wider. „Dies umfasst nicht nur physisch barrierefreie Angebote, sondern auch das digitale Umfeld." Er rate Anbietern im Tourismus und der Gastronomie, bereits die erste digitale Kontaktstelle so zu gestalten, dass Informationen zur Barrierefreiheit leicht auffindbar, gut bebildert, detailliert beschrieben und aktuell sind. Nach den Erhebungen des NTR 2025 fühlen sich 79 Prozent der Gäste mit Einschränkungen an der deutschen Nordseeküste heute bereits willkommen.

Gesetzliche Verpflichtung ab Juni 2025

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 werde Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Kleine und mittlere Unternehmen sollen eine Übergangsfrist bis Juni 2027 erhalten. Besonders betroffen sei im Tourismusbereich die digitale Infrastruktur: Websites, mobile Anwendungen, Buchungssysteme, digitale Bezahlvorgänge und Check-in-/Check-out-Prozesse müssen künftig barrierefrei gestaltet werden.„Das BFSG macht Barrierefreiheit zur Pflicht und die Zahlen des Nordsee Tourismus Report 2025 zeigen, dass diese längst kein Nischenthema mehr ist“, betonte Herweg. „Vorreiter auf dem Gebiet der Barrierefreiheit können sich jetzt positionieren und Marktanteile sichern.“

 

Weitere Informationen: https://pathfinding.eu/

Bild: © Shutterstock

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