DStGB fordert Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz und Hochwasservorsorge

Die Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzeperioden stellt Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert deshalb eine intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um effektive Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Dabei soll eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ nach dem Vorbild des Küstenschutzes im Grundgesetz verankert werden.
„Insbesondere die Starkregen- und Hochwasservorsorge muss hierbei in den Blick genommen werden. Dies haben nicht zuletzt die gravierenden Folgen der Juni-Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland und aktuell in Österreich sowie weiteren Nachbarländern gezeigt“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, Freising, bei einer Sitzung des Ausschusses in Günzburg.
Neben einer angepassten Bauleitplanung in den Kommunen seien der Ausbau von Rückhalteräumen und technischen Schutzmaßnahmen wie Spundwänden und mobilen Hochwasserschutzanlagen von entscheidender Bedeutung. Eschenbacher dazu: „Der Aufwand gerade für technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Spundwände, mobile Hochwasserschutzmaßnahmen oder Regenrückhaltebecken zahlt sich in der Praxis aus. Es muss darum gehen, Schäden bestmöglich zu minimieren und vorzubeugen.“
Ein weiterer Punkt, der dringend angegangen werden müsse, sei der Ausbau von Flutpoldern und Deichen entlang großer Flüsse. Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des DStGB, hob hervor: „Bund und Länder müssen hier weiterarbeiten und das Nationale Hochwasserschutzprogramm konsequent umsetzen. Große Retentionsflächen, Flutpolder und intakte Deiche sind Grundvoraussetzungen für einen vorbeugenden Hochwasserschutz.“
Allerdings behinderen laut Düsterdiek private Grundstückseigentümer immer wieder notwendige Maßnahmen, indem sie unter Verweis auf ihr Eigentum den Zugang zu relevanten Flächen blockieren. Hier solle der Gesetzgeber eingreifen und einen besseren Flächenzugriff ermöglichen.
Angesichts zukünftiger Großschadenslagen sei zudem eine Verbesserung der Frühwarnsysteme sowie eine Stärkung der Katastrophenvorsorge notwendig. Dies betreffe sowohl die Infrastruktur als auch die Unterstützungsstrukturen der Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW). Eschenbacher: „Klimaschutz und Klimaanpassung bleiben im Übrigen Daueraufgaben. Da die bestehenden Herausforderungen in diesen Bereichen nicht allein auf kommunaler Ebene gelöst werden können, benötigen wir eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung“ von Bund und Ländern. Die insoweit erforderliche Anpassung im Grundgesetz sollte nach dem Vorbild der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz) zügig auf den Weg gebracht werden. Städte und Gemeinden benötigen Planbarkeit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, damit wir unsere Kommunen klimaresilient umbauen und weiterentwickeln können.“
Hochwasserereignisse und Hitze- und Dürreperioden zeigen laut DStGB allerdings auch: Die Folgen von Extremwettern machen nicht an Landesgrenzen halt und es werde im Ergebnis keinen hundertprozentigen Schutz geben können. Daher müsse in Zukunft auch an die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, etwa beim hochwasserangepassten Bauen, appelliert werden.
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Bild: © Deutscher Städte- und Gemeindebund