„Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland: Dresden ist aus dem Rennen

am . Veröffentlicht in Städte- und Kulturtourismus

Kulturhauptstadt Europas 2025, Nominierte

 

Die Städte Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim wurden für die zweite Runde im Bewerbungsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ empfohlen.

Das Urteil der unabhängigen europäischen Jury muss nun noch vom Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz gebilligt werden, dann können die Städte bis zum Sommer 2020 ihr Bewerbungskonzept weiterentwickeln und konkretisieren. Welche Stadt im Jahr 2025 den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ tragen darf, entscheidet sich im Herbst 2020.

Eine zwölfköpfige europäische Jury hatte anhand der eingereichten 60-seitigen Bewerbungsbücher (bid book 1) und der Präsentationen der Bewerberstädte vor der Jury in den vergangenen beiden Tagen darüber entschieden, welche der acht Bewerberstädte für die Shortlist empfohlen werden. Die Städte Zittau, Dresden und Gera scheiden nach dieser Empfehlung aus dem Wettbewerb aus.

Sylvia Amann, Vorsitzende der europäischen Jury: „Die Präsentationen der acht Bewerberstädte waren allesamt sehr beeindruckend. Alle acht Bewerbungen haben durch eine hohe künstlerische und konzeptionelle Qualität überzeugt. Als Jury mussten wir eine Entscheidung treffen, die zugunsten von Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim gefallen ist.“ Spätestens 21 Arbeitstage nach der Empfehlung der Shortlist veröffentlicht die europäische Jury einen Report. Der Juryreport erklärt und begründet die Entscheidung der Shortlist und gibt den Shortlist-Städten wichtige Hinweise für die Überarbeitung ihrer Bewerbungsbücher. Der Juryreport ist ab dem 1. Februar 2020 auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder verfügbar.

Dazu Bernd Sibler, Vertreter der Kulturministerkonferenz und Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: „Die acht Bewerberstädte, die sich dem Wettbewerb gestellt haben, zeigen mit ihren Konzepten eindrucksvoll die kulturelle Vielfalt Deutschlands. Gleichzeitig machen sie aber auch deutlich, welche Kraft im europäischen Miteinander liegt. Alle acht Bewerbungen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Engagement aller Beteiligten und eine besondere Vision für ihre kulturelle Entwicklung aus. Die Impulse, die die Städte mit ihrer Bewerbung gesetzt haben, werden wirken – unabhängig davon, ob sie bei der heutigen Shortlist-Empfehlung berücksichtigt wurden.“

Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „In allen acht Bewerberstädten haben in den vergangenen Monaten und Jahren Kulturschaffende, Kulturträger und Öffentlichkeit gemeinsam viel Energie und Zeit investiert, um ein nachhaltiges Kulturkonzept, um eine europäische Vision für ihre Stadt zu entwickeln. Insofern sind alle Städte, deren Vertreterinnen und Vertreter hier heute stehen und nicht zuletzt Europa Gewinner dieses Verfahrens.“

Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, sagte: „Der Mauerfall vor 30 Jahren ebnete den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands und Europas auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Die Kulturhauptstädte Europas, die es seit 1985 gibt, leben diese Werte und illustrieren, warum wir an unser gemeinsames europäisches Projekt glauben. Es ist die Gelegenheit, die kulturelle Vielfalt hervorzuheben, die unseren Kontinent so reich und einzigartig macht. Ich wünsche allen Städten, die in die engere Wahl gekommen sind, viel Erfolg für die zweite Runde des Wettbewerbs!“

Die Shortlist-Städte Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim haben nun bis zum Sommer 2020 Zeit, ihr Bewerbungsbuch zu überarbeiten und auf 100 Seiten zu konkretisieren (bid book 2). Die Städte werden zudem im kommenden Jahr von Jurorinnen und Juroren besucht. Beides – das bid book 2 und die Begehungen – werden dann in einer Endauswahlsitzung im Herbst 2020 in die finale Entscheidung der europäischen Jury einfließen. Diese wird sich im Anschluss an die Endauswahlsitzung auf die Empfehlung einer deutschen Stadt für den Titel einigen. Danach wird bis spätestens Ende 2020 die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ernennen. Erfüllt die designierte Kulturhauptstadt ihre in der Bewerbung eingegangen Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verliehen.

Neben Deutschland ist auch Slowenien berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu stellen.

Die Europäische Jury setzt sich folgendermaßen zusammen: Je drei Mitglieder werden durch Europäische Kommission, EU-Rat und Europäisches Parlament benannt. Jeweils ein Mitglied wird durch den EU-Ausschuss der Regionen, durch die Kultusministerkonferenz und von Bundesseite (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) berufen. Die Namen der zwölf Jurorinnen und Juroren können unter www.kulturstiftung.de/das-nationale-auswahlverfahren-2/ eingesehen werden.

Die europäische Jury hat die Bewerbungen der acht deutschen Städte maßgeblich anhand folgender sechs Kriterien bewertet:

  • der Beitrag der Bewerbung zu einer langfristigen Kulturentwicklungsplanung der Stadt („Beitrag zur Langzeitstrategie“),
  • die „Europäische Dimension“ des geplanten Kulturhauptstadt-Programms,
  • die Stimmigkeit des Gesamtprogramms und die künstlerische Qualität („Kulturelle und Künstlerische Inhalte“),
  • die „Umsetzungsfähigkeit“ eines ganzjährigen Kulturfestivals der Bewerberstadt,
  • die „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“ sowie
  • der Nachweis geeigneter Strukturen zur Steuerung- und Durchführung durch die „Verwaltung“.

Der nationale Wettbewerb hat am 24. September 2018 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen („call for submission of applications“) offiziell begonnen. Die acht deutschen Bewerberstädte haben ihre Bewerbungen bis zum 30. September 2019 bei der Kulturstiftung der Länder eingereicht. Die Kulturstiftung der Länder ist von der Kultusministerkonferenz beauftragt, das nationale Auswahlverfahren für die „Kulturhauptstadt Europas 2025“ durchzuführen. Während der Vorbereitungsphase hat die Kulturstiftung der Länder die Bewerberstädte mit drei Qualifizierungsworkshops inhaltlich auf den Wettbewerb vorbereitet.

Mit dem seit 1985 existierenden und kontinuierlich weiterentwickelten Programm will die Europäische Union das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen europäischen Kulturraum fördern, die kulturellen Gemeinsamkeiten hervorheben und nachhaltige kulturelle Entwicklungen in den jeweiligen Städten anregen.

https://www.kulturstiftung.de/initiativen/kulturhauptstadt-europas-2025-2/
https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_de
https://www.kmk.org/themen/internationales/eu-zusammenarbeit/kulturhauptstadt-europas.html

Bild: © KSL/Ralf Rühmeier

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren