Gesetzentwurf zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald verabschiedet

am . Veröffentlicht in Natur- und Aktivtourismus

Die  Landesregierung von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald verabschiedet.

„Heute ist ein wichtiger Tag für den Naturschutz in Baden-Württemberg“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats in Stuttgart. „Mit dem heute vom Kabinett in Richtung Landtag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald wird auch Baden-Württemberg seiner Verantwortung für die Schöpfung gerecht und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Nationalpark Schwarzwald bildet die Grundlage für den Schutz und die dauerhafte Erhaltung vieler Tier- und Pflanzenarten - vornehmlich solcher, die ungestörten, natürlichen Lebensraum benötigen.“

Naturschutzminister Alexander Bonde hatte der Landesregierung zuvor in der Sitzung des Ministerrats den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald vorgelegt. Die Änderungen ergaben sich aus den Ergebnissen der Verbändeanhörung, gezielten Anhörungsformaten mit regionalen Akteuren sowie aus den Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf geäußert hatten. Der Ministerrat beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag von Baden-Württemberg. Dieser wird sich voraussichtlich am 23. Oktober 2013 erstmals mit der Vorlage befassen.

Kretschmann würdigte insbesondere den über zweijährigen Beteiligungsprozess in der Region, der dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren vorangegangen sei. „Wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf betreffen zum Beispiel die Gebietsabgrenzung, das Betretensrecht sowie die Regeln bezüglich der kommunalen Mitsprache in Angelegenheiten des Nationalparks“, erklärte Bonde. So sei die Gebietskulisse in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen an einigen Stellen so arrondiert worden, dass die jeweiligen gemeindlichen Interessen zum Beispiel am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt werden. Außerdem habe man die Kulisse des Nationalparks an einigen Stellen noch weiter als bisher in die weniger holzertragreichen Höhenlagen verschoben und sei damit besonders den von der Holz- und Sägeindustrie geäußerten Bedenken entgegengekommen. Schließlich sei das ohnehin bereits vorgesehene Betretensrecht für jedermann noch dadurch ausgeweitet worden, dass auch von den anerkannten Naturschutzvereinigungen organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen ohne Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden können.

Die paritätische Mitsprache der Region im Nationalparkrat durch Vertreter von Landkreisen und Gemeinden solle laut dem nunmehr vorliegenden Gesetzestext auch auf diejenigen Gemeinden ausgedehnt werden, die zwar keinen flächenmäßigen Anteil am Nationalparkgebiet haben, auf deren Gemarkungen sich aber Einrichtungen befinden, die von der künftigen Nationalparkverwaltung betrieben werden. „Damit trägt die Landesregierung dem legitimen Wunsch auch dieser Kommunen Rechnung, gleichberechtigt und auf Augenhöhe an der künftigen Entwicklung des Nationalparks mitzuwirken“, so Bonde.

Die Landesregierung sei sich auch über die geplante Finanzierung des Nationalparks einig. Die Nationalparkverwaltung soll im Jahr 2014 mit 31,5 vorhandenen und 31,5 Neustellen besetzt werden. Im Jahr 2014 stünden dafür bereits vorhandene Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags sollen weitere 3,9 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für den Nationalpark bereitgestellt werden. Durch den Mittelaufwuchs für den Naturschutz in den Jahren 2015/16 werde die Finanzierung des Nationalparks langfristig sichergestellt werden. Im Jahr 2015 sollen für die Nationalparkverwaltung weitere 15 Stellen, im Jahr 2016 nochmals elf Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Nationalparkverwaltung soll dann insgesamt 89 Stellen umfassen.

Der Landtag wolle den heute beschlossenen Gesetzentwurf voraussichtlich am 23. Oktober 2013 erstmals beraten, kündigten Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde abschließend an. Es liege ihnen besonders am Herzen, auch im nun be-ginnenden parlamentarischen Verfahren auf den eigentlichen Zweck des Nationalparks Schwarzwald hinzuweisen. „Mit der Ausweisung von zehn mal zehn Kilometern Waldfläche als Nationalpark Schwarzwald leistet das Land Baden-Württemberg einen zentralen Beitrag zum weltweiten Natur- und Artenschutz. Darüber hinaus ist sich die Landesregierung sicher, dass der Nationalpark auch jede Menge positive Effekte für die Regionalentwicklung und den Tourismus im Schwarzwald mit sich bringen wird.“

www.schwarzwald-nationalpark.de

Tags: Bundesland: Baden-Württemberg
Destinationen: Mittelgebirge, Schwarzwald
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