Sammelklage gegen Booking.com: Frist verlängert bis 29. August

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Sammelklage gegen Booking.com: Frist verlängert bis 29. August

 

Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich der pan-europäischen Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Die Initiative richte sich gegen die langjährige Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln durch das Buchungsportal. Die Klage, die von HOTREC und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt werde, werde vor niederländischen Gerichten geführt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der aktuellen Belastung vieler Betriebe in der Sommersaison verlängerten die Initiatoren die Anmeldefrist einmalig bis zum 29. August 2025.

Ziel der Klage sei es, den teilnehmenden Hotels Schadensersatz für finanzielle Nachteile zuzusprechen, die durch sogenannte Paritätsklauseln entstanden seien. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) stehe fest, dass solche Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

„Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen“, erklärte Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC.

Die Klage werde von einem internationalen Team aus Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen betreut. Eingebracht werde sie durch die Stiftung Hotel Claims Alliance. Eine Prozessfinanzierung sorge dafür, dass Hotels kostenfrei und ohne Risiko teilnehmen können. Die Registrierung sei unter www.mybookingclaim.com möglich.

„Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben“, so Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Unterstützt werde die Klage von Hotelverbänden aus folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

 

Weitere Informationen: HOTREC – European Hospitality | HOTREC – European Hospitality

Bild: © IHA / M. Luthe - Rechtbank Amsterdam

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