Deutscher Heilbäderverband warnt vor Versorgungseinschnitten durch GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz

am . Veröffentlicht in Gesundheitstourismus & Medical Wellness

Deutscher Heilbäderverband warnt vor Versorgungseinschnitten durch GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz

 

Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) hat den Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisiert. Nach Einschätzung des Verbandes sollen die geplanten Maßnahmen die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in den über 350 staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten Deutschlands gefährden.

„Die vorgesehenen Einschnitte treffen insbesondere die Gesundheitsstandorte in ländlichen Regionen. Viele Einrichtungen werden unter den zusätzlichen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können", erklärte der DHV.

Der Verband bemängelte zudem das Verfahren: Den betroffenen Verbänden soll man nur ein Wochenende eingeräumt haben, um den 157 Seiten umfassenden Gesetzentwurf zu prüfen. Angesichts der existenziellen Bedeutung der geplanten Regelungen sei dies nicht angemessen gewesen.

Der DHV hat auf die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit verwiesen. Demnach solle der Bund kostendeckende Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger zahlen. Allein diese Maßnahme würde nach Auffassung des Verbandes zu Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von 12 Milliarden Euro pro Jahr führen. Dass der Bundesfinanzminister diese Empfehlung zurückgewiesen hat und stattdessen zusätzliche Belastungen für Versicherte und Leistungserbringer vorsehe, kritisierte der DHV. Dies sei aufgrund des anhängigen Klageverfahrens des GKV-Spitzenverbandes gegen den Bund nicht nachvollziehbar.

Der DHV unterstützte den Vorschlag der Expertenkommission, die Pflegekosten zurück in das DRG-System zu verlagern. Der Gesetzentwurf habe diese Empfehlung jedoch nicht berücksichtigt und stattdessen an Pflegepersonaluntergrenzen sowie am Pflegebudget festgehalten. Der Verband forderte, die Personalverantwortung zurück in die Krankenhäuser zu verlagern, damit diese ihre Versorgung effizienter organisieren und Einnahmenkürzungen ausgleichen können.

Als widersprüchlich bewertete der DHV die vorgesehene Streichung der Refinanzierung von Personalkosten aus Tarifverträgen. Der Verband hat darin einen Widerspruch zu einer Politik gesehen, die Tarifverträge durch das Tariftreuegesetz zur Bedingung erhoben habe, ihre Finanzierung aber nicht mehr sicherstellen wolle.

Nach Einschätzung des DHV müssten sich Krankenhäuser auf die Krankenhausreform vorbereiten. Gerade in ländlichen Regionen und damit auch in Heilbädern und Kurorten seien Investitionsentscheidungen erforderlich, um Standorte reformsicher aufzustellen. Solche Entscheidungen seien angesichts der Belastungen aus dem Gesetzentwurf nicht verantwortungsvoll zu treffen. In ländlichen Regionen drohe eine deutliche Ausdünnung des Versorgungsangebotes.

Die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik bewertete der DHV grundsätzlich als kurzfristig wirksame Maßnahme. Die zusätzlich vorgesehene Kürzung um einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 sei jedoch angesichts der Finanzierungskürzungen für Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nicht zu verkraften. Hinzu kämen erhebliche Kostensteigerungen für Energie als Folge des Krieges im Iran, die die Inflationsrate bereits ansteigen ließen. Der DHV forderte, diese Kürzung zu streichen.

Der DHV wies darauf hin, dass 65 Prozent der Krankenhauskosten auf Personal entfallen. Die Bundesregierung habe mit verbindlichen Personalvorgaben genau diesen Kostenblock definiert, habe die Refinanzierung über das Pflegebudget jedoch eingeschränkt. Der Verband hat empfohlen, sämtliche Personalvorgaben zu streichen, die sich nicht direkt aus OPS-Ziffern ergeben, und die Gesamtbeträge aller Pflegebudgets aus dem Jahr 2025 zurück in das DRG-System zu verlagern. Dies würde nach Auffassung des DHV eine deutliche bürokratische Entlastung bedeuten.

 

Mehr InformationenDeutscher Heilbäderverband

Bild: © Pexels auf Pixabay

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren