Fünf Stufen zur Öffnung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern: Ab 01. Mai

am . Veröffentlicht in Strategie, Orga & Finanzen

Strandkörbe

 

Am 18. März 2020 hat Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der raschen Ausbreitung des Corona-Virus einen Tourismusstopp ausgesprochen. Jetzt soll die langsame Öffnung beginnen. Insgesamt seien fünf Stufen geplant.

Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, Wohnmobilplätze, Vermieter von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbieter dürfen seit Mitte März keine Urlaubsgäste mehr aufnehmen. Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern können ihre Wohnungen nur nutzen, wenn dies zu beruflichen Zwecken zwingend erforderlich ist. Auch Tagesausflüge nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Angesichts einer rückläufigen Zahl an Neuinfektionen haben sich die Landesregierung und die Tourismusbranche am 23. April in einer telefonischen Konferenz auf einen Fünf-Stufen-Plan verständigt, mit dem der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder anlaufen soll. Wie schnell das geht, hänge jedoch von der weiteren Corona-Entwicklung ab.

"Wir können den Tourismus aber behutsam Schritt für Schritt wieder hochfahren. Unser Ziel ist ein sicherer Tourismus. Sicher für die Einheimischen wie auch für Urlaubsgäste", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Pläne.

Insgesamt soll der Neustart des Tourismus in fünf Phasen erfolgen

  • Phase 1: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Tourismus
    Zweitwohnbesitzerinnen und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern können wieder ihre Zweitwohnungen. Außerdem können Dauercamper in Mecklenburg-Vorpommern ihren Campingplatz wieder nutzen. Das gilt für alle Dauercamperinnen und Dauercamper mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern können ihren Campingplatz wieder nutzen, wenn dieser als Zweitwohnsitz gemeldet ist.
  • Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourismus
    Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismusaffiner Tagesangebote (z.B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen.
  • Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
    Der Übernachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercampern ermöglicht.
  • Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
    Tourismus von Bundesbürgern unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.
  • Phase 5: Tagestourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten
    Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Für Phase 1 wurde bereits ein Startpunkt festgelegt. Ab dem 1. Mai 2020 können Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer aus anderen Bundesländern wieder in ihre Zweitwohnungen reisen. Auch für Dauercamperinnen und Dauercamper gilt: Sie können, wenn die unter Phase 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ihren Stellplatz wieder zur Erholung nutzen.

Noch keinen Termin gibt es für den Start der weiteren Phase. Ausgehend von den dann aktuellen Infektionszahlen soll am 5. Mai in einem Gespräch zwischen Landesregierung und Tourismusbranche darüber beraten werden, ob weitere Phasen gestartet werden können.

"Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen 30 Jahren im Tourismus eine großartige Erfolgsgeschichte geschrieben. Wir sind das Tourismusland Nummer Eins – und freuen uns darauf, wenn unsere Gäste wiederkommen. Bis dahin bitten wir noch um Geduld", erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

https://www.regierung-mv.de/

Bild: https://pixabay.com/de/photos/ostsee-k%C3%BCste-meer-strand-wasser-2757764/

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren