DStGB warnt vor kommunalem Finanzkollaps: Forderung nach Reformen und klaren Zuständigkeiten

Die Finanzlage der Kommunen hat sich weiter zugespitzt. Auf der 111. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) diskutierten Bürgermeisterinnen, Bürgermeister sowie Kämmerinnen und Kämmerer aus ganz Deutschland über den drohenden finanziellen Kollaps der Städte und Gemeinden. Der Vorsitzende des Ausschusses, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, fand klare Worte: „Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Kollaps. Ein Rekorddefizit jagt das nächste.“
Defizite erreichen historische Dimensionen
Nach Angaben des DStGB werde das kommunale Defizit allein im laufenden Jahr auf über 30 Milliarden Euro ansteigen. Der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer machte die Dramatik deutlich: „Nach über einem Vierteljahrhundert als Bürgermeister der Stadt Soest kann ich sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen in den Kommunen einiges an Kummer gewohnt sind, aber die aktuelle kommunale Finanzkrise ist beispiellos und stellt eine massive Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie insgesamt dar.“
Die Gründe für die Entwicklung seien vielfältig: Anpassungen von Standards, neue Aufgaben, gestiegene Tariflöhne und Inflation treiben die Ausgaben, während die Einnahmen nicht im gleichen Tempo gestiegen seien. Gmehling forderte daher grundlegende Veränderungen: „Wir müssen in Deutschland endlich echte Reformen angehen. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Und wenn, muss künftig immer der Grundsatz gelten: ‚Wer bestellt, bezahlt!‘“
Peter Wapelhorst, Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Soest, sagte: „Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit ist darüber hinaus eine Erhöhung der gemeindlichen Anteile an den Gemeinschaftssteuern dringend geboten.“
Kommunale Krisenfestigkeit braucht langfristige Strategien
Neben der finanziellen Lage sei auch die strukturelle Krisenfestigkeit im Fokus der Beratungen gestanden. Viele Kommunen sollen zwar Fortschritte beim Bevölkerungsschutz erzielt haben, etwa durch den Ausbau von Warnsystemen, die Erstellung von Notfallplänen und die Verbesserung der Trinkwasserversorgung. Doch das allein reiche nicht aus: „Bund und Länder müssen die Kommunen und ihre Unternehmen endlich in die Lage versetzen, kritische Infrastrukturen vor Ort tatsächlich zu schützen“, so Gmehling.
Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes seien durch Bereichsausnahmen im Bundeshaushalt geschaffen worden. Nun brauche es konkrete Investitionen. „Die Kommunen benötigen nun ein langfristiges Investitionsprogramm, das den flächendeckenden Ausbau von Sirenen, die Absicherung kritischer Infrastrukturen mit Notstrom und den Aufbau von Schutzräumen sicherstellt. Der von Bundesminister Dobrindt angekündigte ‚Pakt für den Bevölkerungsschutz‘ kann hierbei nur der erste Schritt sein“, betonte Gmehling.
Mit Blick auf das geplante KRITIS-Dachgesetz fordere der DStGB Nachbesserungen. „Der Gesetzgeber muss klare und praxisgerechte Kriterien vorlegen, nach denen eine Einordnung als kritische Infrastruktur erfolgt“, so Gmehling. „Nur so wissen Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen, welche Anforderungen konkret auf sie zukommen.“
Mehr Informationen: Startseite der Webseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes | DStGB
Bild: © Kommunaler Finanzierungssaldo 1992 - 2028 (© DStGB)
