Lockdown und Quarantäne: Bayern, Schleswig-Holstein und MV wollen keine Urlauber aus Gütersloh und Warendorf

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Corona virus

 

Noch wenige Tage und in NRW beginnen die Ferien. Das Land freut sich auf die lang ersehnte Erholung nach dem harten Lockdown im Frühjahr. An der Küste und in den Bergen freuen sich alle auf die Urlauber*innen aus dem Hauptquellgebiet NRW - es sei denn, sie kommen aus dem Kreis Gütersloh oder dem Kreis Warendorf. Die dürfen nicht mehr kommen.

Der Grund: Das Corona-Virus meldet sich zurück und führt zum ersten regionalen Lockdown. Ausgerechnet in dem Land, in dem der Lockerungspionier, Ministerpräsident und potenzielle Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU), regiert. Und jetzt? Sind alle sauer auf den Fleischfabrikanten Tönnies. Doch auch für Laschet könnte es politisch eng werden, wenn das Virus sich weiter durchs Land frisst und die forsche Strategie des Landeschefs in sich zusammenfällt. In den Interviews, die Laschet derzeit gibt, ist seine Nervosität greifbar.

Die Kollegen aus den anderen Bundesländern kennen kein Pardon, vor allem, wenn es um den gerade wieder anlaufenden Tourismus geht. In MV wurden die ersten Urlauber aus Gütersloh bereits nach Hause geschickt. Die Landesverfügung erlaubt keine Gäste aus Risikogebieten mit Infektionszahlen über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.

Quarantäne für Reisende aus Gütersloh und Warendorf

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat auf ihrer Kabinettssitzung in Lübeck beschlossen, die Quarantäneverordnung des Landes zu ergänzen. Zukünftig sollen sich auch Reisende innerhalb Deutschlands, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dazu begeben sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft, um sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet seien beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche diese Person benutzen müsste. Dies kommt einem Urlaubsverbot gleich.

Bayern will negativen Test

Das Landeskabinett in Bayern hat laut Tagesschau ebenfalls beschlossen, dass Beherbergungsbetriebe im Freistaat keine Gäste aus Regionen aufnehmen dürfen, in denen der Grenzwert für Neuinfektionen überschritten worden sei. Nur durch Vorlage eines negativen Corona-Tests könne diese Sperre aufheben. Staatskanzleichef Florian Herrmann zeigte sich zudem überrascht, dass es für den Kreis Gütersloh keine Ausreisesperre gebe - eine deutliche Kritik an Laschet, der sich in Interviews maximal widersprach. Zum einen erklärte er, dass eine Urlaubsplanung möglich sei, um gleich im nächsten Satz zu erklären, dass die Bürger*innen in den betroffenen Kreisen zuhause bleiben sollen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Verlagerung der Entscheidungen auf die föderale Landesebene, die doch deutlicher von politischem Kalkül geprägt ist, möglicherweise doch keine so gute Idee war.

Bild: https://pixabay.com/de/photos/corona-coronavirus-maske-schutz-4970836/

 

 

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