Kaum Fortschritte für Tourismus und Gastgewerbe: Lockdown für Gastronomie und Hotels bleibt

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Übersicht Corona-Maßnahmen

 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln sei das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Für den Tourismus bedeutet das: Kaum Fortschritt.

Den Beschlüssen zur Folge werden die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Die Regelungen bezüglich des Reisens bleiben bestehen, wörtlich:
"Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet."

Gastronomiebetrieben ist nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause erlaubt.
Für Hotels gelten weiterhin die bekannten Auflagen: nur Geschäfts-, kein Tourismusbetrieb, Zudem ist das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise. In Kombination mit den Reisehinweisen kommt das jedoch einer Schließung gleich.
Auch Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Die genaue Spezifizierung ist den Ländern überlassen. Hier sind die Prognosen der Experten zudem besonders pessimistisch. Eine weitere Verlängerung gilt als möglich.

Reisebüros dürfen nach der neuen Maßgabe wieder öffnen, wenn sie nur bis 800 qm groß sind (s. unten).

Zudem gilt:

  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Dies soll auch für Reisebüros gelten, meldet der DRV.
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Rechtzeitig vor dem 4. Mai wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Analysiert man die Empfehlungen der Leopoldina im Detail, war kaum eine weitere Lockerung zu erwarten, da viele der Voraussetzungen für eine schrittweise Rückkehr zur so genannten Normalität nicht erfüllt sind, z.B. das Vorhandensein der App, Masken, ausreichende Tests, genauere Zahlen etc.

Den Wortlaut des Beschlusses gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224

(Update: 16.04.2020, 10:30 h)

 

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