Reisewirtschaft fordert von EU Aussetzung der Rückzahlungspflicht

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Europäische Kommission

 

In einem Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, fordern Reise- und Luftverkehrswirtschaft in Deutschland eindringlich die vorübergehende Aussetzung der Rückzahlungspflicht aus der Pauschreiserichtlinie und der Fluggastrechte-Verordnung.

Mit der zunehmenden Ausbreitung der Corona-Pandemie seien Tourismus und Luftverkehr fast vollständig zum Erliegen gekommen. Den erheblichen Fixkosten der Unternehmen stehen praktisch keine Einnahmen mehr gegenüber, heißt es in dem Schreiben. „Wenn Unternehmen in dieser prekären Situation gezwungen sind, ihren Kunden die für Reisen, die nicht mehr angetreten werden konnten, gezahlten Reisepreise innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen, werden sie in die Knie gehen“, unterstreicht Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die Forderung. Getragen wird der Appell an die EU-Kommissionspräsidentin neben dem DRV von den Wirtschaftsverbänden BDL (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft) und BTW (Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft).

Stattdessen solle der Weg für eine Gutscheinlösung auf europäischer Ebene frei gemacht werden. „Die Gutscheine, die die Verbraucher dann erhalten, müssen um ihre Werthaltigkeit zu garantieren und das Vertrauen der Kunden damit zu gewährleisten, von den einzelnen Staaten abgesichert sein.“ Neben der Liquiditätssicherung für Reiseveranstalter, Reisevertrieb und Fluggesellschaften stelle ein solches Vorgehen sicher, dass Kunden nicht geschädigt werden, da die gebuchten Reisen nach Ende der Coronakrise auch tatsächlich angetreten werden könnten, so die Erklärung der Verbände.

In einigen EU-Staaten, wie etwa in Italien, Belgien und den Niederlanden, seien entsprechende Vorbereitungen für die Anpassung des Reiserechts für die Dauer der Krise bereits vorgenommen worden. „Jetzt müssen die Regelungen EU-weit vereinheitlicht und vorübergehend ausgesetzt werden“, so Norbert Fiebig.

www.drv.de

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