Bundesweites Kontaktverbot: Versammlungen mit mehr als zwei Personen sollen verboten werden

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Brandenburger Tor, Kontaktverbot, Berlin

 

(Update 22.03.2020, 18:15 h)  Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf gemeinsame Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Deutschland verständigt. Wichtigste Maßnahme ist ein Kontaktverbot.

Im Wortlaut der Erklärung heißt es:

    1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
    2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
    3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
    4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
    5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land in akzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
    6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
    7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
    8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
    9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

... Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Mit der Maßnahme des Kontaktverbots sollen offenbar auch flächendeckende Ausgangssperren vermieden werden. Gleichzeitig hat die Kanzlerin weitere Wirtschaftshilfen und flankierende Maßnahmen angekündigt, die noch in dieder Woche, also bis Freitag (27.03.2020) durch alle Gremien gebracht werden sollen, einschließlich Bundesrat.

https://www.bundesregierung.de


Bild: https://pixabay.com/de/photos/panorama-reise-abendd%C3%A4mmerung-3149338/

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