DTV fordert einheitliche Regeln der Bundesländer für touristische Übernachtungsangebote

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Trotz der von Bund und Ländern am 16. März verabschiedeten Leitlinien, die vorsehen, „dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können“, mangelt es noch an einer einheitlichen Umsetzung. In einigen Bundesländern sind touristische Übernachtungen untersagt, in anderen nicht.

„Dieser Flickenteppich stiftet Chaos, rechtliche Unsicherheit und ist in dieser Situation eine zusätzliche Belastung für alle Gastgeber und Gäste. In allen Ländern müssen einheitliche Regelungen gelten“, so Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Der DTV fordert die Länder auf, unverzüglich einheitliche Regelungen für alle Ferienunterkünfte in Deutschland zu treffen. „Wir brauchen jetzt deutschlandweit Klarheit“, so Kunz.

www.deutschertourismusverband.de

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