DEHOGA Dresden kritisiert Bettensteuer als unzumutbare Belastung

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Der DEHOGA-Sachsen-Regionalverband Dresden macht weiter Druck auf die Stadt: Die Bettensteuer sei unzumutbar.

Die rückläufigen Gäste- und Übernachtungszahlen der sächsischen Landeshauptstadt stellen die Hoteliers und Gastronomen vor große Herausforderungen. Nun sorgt eine weitere Belastung, die sogenannte „Bettensteuer“ für Unmut. Der DEHOGA-Sachsen-Regionalverband Dresden appelliert in seiner Funktion als Interessenvertretung der Hotellerie und Gastronomie daher an die politischen Institutionen Dresdens. Rolf-Dieter Sauer, dem Vorsitzenden des Regionalverbands und zugleich Inhaber des am Wilden Mann in Dresden gelegenen Hotels „Bergwirtschaft“ zufolge unterlaufen die Kommunen durch die Erhebung der Bettensteuer die mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes gewünschte Wachstumsbeschleunigung der Bundesregierung.

2010 trat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung in Kraft mit dem Ziel, nachhaltiges Wachstum zu generieren. „Durch das Gesetz wurde die Umsatzsteuer für Hotels auf Entgelte für kurzfristige Übernachtungen von 19 auf 7 Prozent abgesenkt, um die Wirtschaft zu beleben. Seitdem beschlossen verschiedene Kommunen, dem Beispiel der Stadt Köln zu folgen und erheben eine - in unseren Augen durch nichts in der Höhe gerechtfertigte - Bettensteuer“, so Sauer. Der DEHOGA-Regionalverband Dresden e.V. sieht in der überhöhten Kompensation der fehlenden Einnahmen durch die Umsatzsteuersenkung eine unzumutbare Belastung für die Gäste.

„Die Bettensteuer-erhebenden Kommunen begründen die Bettensteuer mit den gesunkenen Steuereinnahmen aufgrund der Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent. Nehmen wir als Beispielbetrag 60 Euro für Übernachtungskosten; dort erhält die Kommune durch die Senkung der Umsatzsteuer 17 Cent weniger Steuern. Um diese Mindereinnahmen zu kompensieren, wird Bettensteuer erhoben. Geplant sind in Dresden etwa 6,66 Prozent aus dem Übernachtungspreis. Bei unserem Beispiel sind das 4 Euro. Das entspricht einer Steuererhöhung von rund 2.400 Prozent“, meint sich Sauer. Das verminderte Steueraufkommen werde dadurch mehr als überkompensiert. Der Regionalverband des DEHOGA sieht in der ausschließlich von privaten Hotelgästen zu entrichtenden Bettensteuer eine unsoziale Bemessungsgrundlage, da der Anlass von Hotelübernachtungen häufig eine private Familienfeier sei. „Es ist fragwürdig, warum dann ausgerechnet die Parteien, die vorgeben, sich besonders um die sozialen Belange unserer Bürger zu kümmern, die Erhebung der Bettensteuer unterstützen“, so Sauer abschließend.

www.dehoga-dresden.de

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