Pauschalreiserichtlinie: Getrennte Bezahlvorgänge vom Tisch

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Staatssekretär Gerd Billen hat im Rahmen eines DRV-Loungegesprächs einen großen Erfolg seiner Gespräche in Brüssel verkündet: Die Europäische Kommission sei einverstanden, dass Reisebüros künftig mehrere, unterschiedliche Reisebausteine vermitteln und der Kunde am Ende nur einmal den Gesamtbetrag bezahlen könne.

Damit seien die getrennten Bezahlvorgänge für Einzelleistungen, wie sie der Gesetzentwurf bisher vorsah – und gegen die der DRV monatelang gekämpft hatte – vom Tisch. Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat erfolgreich in Brüssel verhandelt. Er zeigte sich erleichtert: „Im Reisebüro erhöhen wir damit nicht nur die Praxistauglichkeit unserer Gesetze, sondern wir erhalten auch den Spaß an der Arbeit“.

DRV-Präsident Norbert Fiebig lobte den Verhandlungserfolg des Justizministeriums: „Das hilft unseren Reisebüros sehr! Denn praktisch heißt das, dass die Reisebüros ihr Geschäftsmodell im Großen und Ganzen so weiterführen können wir bisher.“

Auf dem Podium in der DRV-Lounge waren zudem der Bundestagsabgeordnete Dr. Johannes Fechner (SPD), parlamentarischer Berichterstatter der SPD-Fraktion, und Matthias Lietz (CDU), parlamentarischer Berichterstatter im Tourismusausschuss. Beide Abgeordnete erklärten, dass in ihren beiden Fraktionen die Meinungsbildung zum Thema Bezahlvorgang bereits abgeschlossen sei. Eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie sei damit vom Tisch, darin waren sich Fechner und Lietz einig. Man erwarte jetzt einen Formulierungsvorschlag des Justizministeriums, den man im Gesetzestext verankern werde.

Staatssekretär Billen lobte den DRV als verlässlichen und kompetenten Gesprächspartner. Er machte auch deutlich, dass die Regierung europarechtlich gebunden ist, die Richtlinie bis Ende der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. Angesichts der „saftigen Vertragsstrafen“, so Billen, wolle er kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Auch in diesem Punkt stimmten die Abgeordneten Fechner und Lietz zu: Dass die Bundesregierung die Richtlinie nach Brüssel zurückschickt, sei „keine Option“. Wichtig ist jetzt, über die letzten, noch offenen Punkte eine zügige Einigung zu erzielen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für April erwartet.

Auch Claudia Gilles, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Tourismusverbandes e.V., zeigte sich erleichtert: "Tourismusorganisationen, die als Reisevermittler tätig sind, können nun endlich aufatmen: Die Gefahr, beim Zusammenstellen und Abrechnen der sogenannten ‚verbundenen Reiseleistungen‘ versehentlich wie ein Reiseveranstalter zu haften, ist gebannt. Statt aufwendig jede Reiseleistung einzeln und getrennt voneinander zu bezahlen, soll am Ende ein gemeinsamer Bezahlvorgang stehen. Jedem Kundengespräch soll zudem ein neutrales Beratungsgespräch vorangehen. Damit ist die Kuh vom Eis. Dieser Erfolg ist dem gemeinsamen Auftreten der Branche und insbesondere dem Einsatz des Deutschen ReiseVerbandes zu verdanken“, so Gilles.

Im März sollen abschließende Gespräche in der Regierungskoalition geführt werden, so dass im April 2017 das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen werden kann. Es gilt ab Mitte 2018.

www.drv.de

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