Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Diese löst die EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 ab. Die neue Richtlinie trage einem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung. Von den touristischen Fachverbänden wird sie trotz einiger Verbesserungen in weiten Teilen abgelehnt.

Der beschlossene Gesetzentwurf sehe laut Ministerium den Vorgaben der Richtlinie entsprechende Regelungen vor, die den Schutz bei individuell zusammengestellten Reisen erhöhen sollen. So werde insbesondere der Anwendungsbereich der Pauschalreise ausgeweitet. Außerdem werde die neue Kategorie der Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ eingeführt, die den Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung verpflichte.

Soweit die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber Spielräume belasse, strebe der Entwurf einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an, heißt s seitens des Ministeriums. Er enthalte, soweit aufgrund der Richtlinienvorgaben möglich, Klarstellungen und Konkretisierungen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Über die 1:1-Umsetzung hinaus sieht der Gesetzentwurf Anpassungen der Vorschriften über Gastschulaufenthalte und das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor, um das derzeitige Schutzniveau zu erhalten.

Hier geht es zum Entwurf...

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