Fewo-Verbote: Verbände legen Beschwerde bei EU-Kommission ein

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Der Dachverband für europäische Ferienhaus- und Ferienwohnungsvermieter EHHA (European Holiday Home Association) hat bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde gegen die Überregulierungen und Vermietungsverbote von Ferienwohnungen in europäischen Großstädten eingelegt.

Besonders betroffen sind beliebte Tourismusziele wie Berlin, Barcelona, Brüssel und Paris. Dort sei das Vermieten entweder verboten oder an unverhältnismäßig hohe Auflagen geknüpft. Der Verband fordert übergreifende gesetzliche Regelungen, die sowohl für Kurzzeitvermietungen als auch für die Sharing-Economy praktikabel seien. Ziel sei es, den Tourismus in Großstädten weiterhin zu fördern, Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung zu sichern und dafür zu sorgen, dass europäische Tourismusdestinationen wettbewerbsfähig bleiben. Der Deutsche Ferienhausverband und die Apartment Allianz Berlin e. V., Mitgliederverbände des EHHA, unterstützen den Schritt und sehen darin eine Chance für den Berlin-Tourismus.

„Für Metropolen wie Berlin steht viel auf dem Spiel“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des DFV. „Wer Ferienwohnungen als beliebten Unterkunftstyp verbietet, verschließt die Augen vor der Tatsache, dass immer mehr Privatpersonen einen Urlaub in einer Privatunterkunft verbringen wollen." Reisende suchten damit uthentische Urlaubserfahrungen. Sie bevorzugten flexible und preisgünstige Privatquartiere, die es ihnen erlaubten, mit der ganzen Familie in fremde Lebenswirklichkeiten einzutauchen. Eine Überregulierung wie in Brüssel oder ein generelles Verbot wie in Berlin seien nicht zeitgemäß. Mit solchen Restriktionen werde einer der dynamischsten Wirtschaftszweige der Welt zum Stillstand gebracht.

Laut der repräsentativen Studie „Der Ferienhausmarkt in Deutschland“ von FeWo-direkt und dem DFV bringen Ferienwohnungs-Touristen beispielsweise 359 Millionen Euro Umsatz pro Jahr nach Berlin. 3,6 Millionen Übernachtungen entfielen auf das Segment. Hinzu kämen laut einer Studie der GBI AG sechs Millionen Übernachtungen aus Vermietung von Primärwohnraum über die Sharing-Economy-Portale (Quelle: GBI, April 2016). Die Vermietung von privaten Ferienwohnungen schaffe damit Arbeitsplätze und wichtige Einnahmen für die Kommunen.

Regularien von Berlin widersprechen dem EU-Recht?

Doch nicht nur die positive Entwicklung des Berlin-Tourismus sei nach Ansicht der Verbände gefährdet. Die Verbände sehen in einem generellen Vermietungsverbot einen Eingriff in das europäische Grundrecht auf freie Geschäftsausübung sowie die Dienstleistung europaweit bereitzustellen. Betroffen seien vor allem private Anbieter. Wer sich in den letzten Jahren mit der Sanierung maroder Gebäude und die Vermietung von Ferienwohnungen ein kleines Gewerbe aufgebaut habe, sei nun in der Existenz bedroht. Es gebe de facto keinen Bestandsschutz, Mitarbeiter stünden vor der Arbeitslosigkeit. Genehmigungen gebe es in Berlin sowieso nur im Ausnahmefall.

Stephan la Barré, Mitbegründer der Apartment Allianz äußert sich mit deutlicher Kritik: „Mit dem vollen Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes im Mai dieses Jahres kämpfen wir nach wie vor um die Gleichbehandlung aller sogenannten Berliner Zweckentfremder und damit um den Fortbestand der Existenz der Ferienwohnungsbetreiber. Wir hoffen, dass die Einreichung der Beschwerde einen positiven Abstrahleffekt auf unsere Bemühungen hat und der Stadt Berlin ihre unsensible, wirtschaftsfeindliche Überregulierung auf kommunaler Ebene klar vor Augen geführt wird.“

Die Verbände lehnen aber nicht nur ein allgemeines Vermietungsverbot ab, sondern auch die übermäßigen Regularien für Dienstleister wie Vermittlungsportale und Buchungsplattformen. Auch hier finde in Berlin eine besonders restriktive Auslegung des Gesetzes statt. Portale, die sich ihrer Mitwirkungspflicht entzögen und keine vermieterrelevanten Informationen an die Bezirksämter preisgäben, könnten mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt werden – für die Verbände ein klarer Verstoß gegen die „EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“.

Verbände fordern faire Regelungen für Vermieter

„Wir beobachten mit Sorge, dass Vermieter in Berlin seit Jahren für eine gescheiterte Wohnungsbau-Politik an den Pranger gestellt werden. Es gibt weder Bestandsschutz noch eine Existenzsicherung für gewerbliche Vermieter. Das ist absolut inakzeptabel“, erklärt Wann. „Hinzu kommen übertriebene Vorschriften für Vermieter in anderen Metropolen Europas, die kaum einzuhalten sind. Wir fordern klare Regelungen für ganz Europa, die eine positive Entwicklung der Branche ermöglichen und für alle Marktbeteiligten funktionieren.“ Die EU will in den nächsten Wochen das EU-Pilot-Verfahren eröffnen. In den Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten werde es darum gehen, die lokalen Regularien in Einklang mit europäischem Recht zu bringen.

www.deutscher-ferienhausverband.de
www.apartmentallianz.net

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