Keine „Bettensteuer“ in der Landeshauptstadt München

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist. Das ist vermutlich das Ende der Bettensteuer in München.

Die Regierung von Oberbayern habe zu Recht die Genehmigung der Satzung versagt. Die „Bettensteuer“ dürfe nicht erhoben werden.

Die Stadt München hatte im Juni 2010 eine Satzung beschlossen, die eine Abgabe in Höhe von 2,50 EUR je entgeltlicher Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb vorsah. Die Satzung trat jedoch nicht in Kraft, weil die Regierung von Oberbayern sie für nicht rechtmäßig hielt und daher nicht genehmigte. Der BayVGH hat nun im Berufungsverfahren entschieden, dass die Versagung der Genehmigung rechtmäßig war. Die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wurde damit bestätigt.

In der vorangegangenen mündlichen Verhandlung am 21. März 2012 erörterte der BayVGH mit den Beteiligten insbesondere, ob die Regelung mit bayerischem Landesrecht zu vereinbaren sei. Das bayerische Kommunalabgabengesetz sehe vor, dass die Genehmigung einer Satzung versagt werden könne, wenn die Satzung öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates beeinträchtige.

Der beklagte Freistaat Bayern hatte die Versagung der Genehmigung darauf gestützt, dass der Bundesgesetzgeber erst im Jahr 2010 den Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % reduziert habe. Damit laufe die kommunale Übernachtungssteuer dieser bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider.

Die Revision gegen das Urteil des BayVGH wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Daher sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen in wenigen Wochen vorliegen.

Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Martin Zeil begrüßte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bettensteuer in München. „Das gestrige Urteil, mit dem die Rechtswidrigkeit der Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München festgestellt wurde, setzt die richtigen Zeichen. Diese Rechtsprechung hat Signalwirkung für unsere Beherbergungsbetriebe“, glaubt Zeil.

http://www.vgh.bayern.de/
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. März 2012, Az. 4 BV 11.1909)

Tags: Städte: München

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