Wirtschaftsministerium zeigt Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern an

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Wirtschaftsministerium zeigt Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern an

 

Medienberichten zufolge hat das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2025 eine Strafanzeige gegen Verantwortliche des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern (TMV) erstattet. Es besteht der Verdacht des Subventionsbetrugs. Die Staatsanwaltschaft Schwerin prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ob Ermittlungen eingeleitet werden.

Nach Angaben des Ministeriums seien bei einer Überprüfung Unstimmigkeiten in der Abrechnung aufgefallen. „Dies wurde den gesetzlichen Regelungen entsprechend im Februar 2025 zur Anzeige gebracht“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte zuerst über den Vorgang berichtet.

Tourismusverband setzt auf Transparenz

Der TMV habe auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofes verwiesen, in dem bereits 2024 Kritikpunkte in Bezug auf den Verband aufgeführt wurden. Nach eigenen Angaben gab es dazu Beratungen unter Beteiligung des Ministeriums. Der Vorstand sei darüber informiert worden, dass das Ministerium eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.

Der Verband habe betont, dass er auf Transparenz setze und hoffe, die offenen Fragen in konstruktiven Gesprächen klären zu können. „Dem Vorstand ist bekannt, dass seitens des Ministeriums eine Tiefenprüfung des TMV veranlasst wurde. Dazu gab es im Februar 2025 einen gemeinsamen Termin des TMV-Vorstandes mit der Hausleitung des Ministeriums. Ein Prüfergebnis liegt dem TMV-Vorstand nicht vor“, schrieb der Verband laut Medienberichten auf Anfrage in einer E-Mail.

Kritik des Rechnungshofes

Die Hintergründe der Vorwürfe seien derzeit unklar. Das Ministerium habe erklärt, dass hierzu aktuell nur eingeschränkt Auskunft gegeben werden könne. Allerdings habe der Landesrechnungshof bereits 2024 in einem öffentlichen Bericht eine Reihe von Kritikpunkten zum TMV benannt.

Laut dem Bericht werde dem Verband unter anderem vorgeworfen, das sogenannte Besserstellungsverbot missachtet zu haben. Demnach soll der Geschäftsführer des TMV seit 2019 eine überhöhte Vergütung erhalten. Während für seine Position eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe B 2 vorgesehen sei, werde er nach B 5 bezahlt. Der Unterschied betrage etwa 1.500 Euro monatlich. Der TMV-Vorstand, unter Vorsitz der Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD), hatte diese Darstellung zurückgewiesen.

Mieteinnahmen nicht aufgeführt?

Zudem habe der Landesrechnungshof bemängelt, dass der Verband Mieteinnahmen aus seinem Geschäftshaus in Rostock nicht korrekt ausgewiesen habe. Das Gebäude, das zum Teil an Vertreter der Tourismusbranche vermietet werde, wurde mit 90 Prozent vom Land gefördert. Dennoch seien in Förderanträgen für die Jahre 2019 und 2020 Mitglieds- und Mieteinnahmen teilweise mit „0 Euro“ angegeben worden. Medienberichten zufolge reagierte das Ministerium nicht auf diesen „offenkundigen Fehler“.

Weitere Informationen: Meldung Nordkurier

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