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Update Mai 2021 - Niedersachsen legt erste Öffnungsstrategie für den Tourismus vor

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Juist, Hotel

 

Update 04. Mai 2021: Niedersachsen ist neben Bayern eines der ersten Länder, die einen Öffnungsfahrplan für Reisen und Tourismus vorlegen. Zunächst nur für Einheimische.

Von nächstem Montag an (10. Mai) können demnach in allen Regionen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, allerdings in einer Anlaufphase zunächst als Vorsichtsmaßnahme nur für Landeskinder. Notwendig seien ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen sei ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfalle für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gebe es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet.

Alle Infos hier...

 

+++ Alte Meldungen aus 2020 +++

In Niedersachsen liegt erstmals ein umfassender Öffnungsplan für alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche vor - in fünf Stufen. Für die Beherbergungsbetrieb ist darin erstmals eine Wiederbelegungsfrist genannt.

In der ersten Stufe kämen bereits jetzt zunächst Dauercamper und Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsbesitzer zum Zuge. Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen.

Ab Mitte Mai sollen in einer zweiten Stufe Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze dürfen dann auch für vorübergehende, mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet werden – allerdings zunächst nur mit einer 50-prozentigen Auslastung.

Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für die rechtzeitig zu Pfingsten wieder zu öffnenden Hotels und Pensionen. Auch hier sollen rasche Wechsel von Gästen ebenso verhindert werden, wie allzu viele Begegnungen in geschlossenen Räumen. Konkret bedeutet das eine "Wiederbelegungsfrist" von 7 Tagen. Dieser Begriff sorgt offenbar für Verwirrung bei vielen Touristikern, da unklar ist, was damit gemeint sein könnte.

Wiederbelegungsfrist

Update (06.05.2020) Mittlerweile ist der Begriff der Wiederbelegungsfrist neben anderen Details offiziell erläutert worden - im Wortlaut:

"Bei Ferienwohnungen soll nach bisherigen Planungen ab dem 11. Mai gelten, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Ein Zimmer oder eine Ferienwohnung darf also nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von zum Beispiel vier Tagen. Dann müsste das Zimmer/die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. Damit wird der „Gästeumschlag“ reduziert und die Gefahr, dass mit immer neuen, ständig wechselnden Gästen die Infektionsgefahr steigt. Bei einer wöchentlichen Wechselroutine sind dann ein hoffentlich ausreichender Schutz und eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben.

Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt nur für Ferienwohnungen, nicht für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze. Hier soll eine Reduzierung des Gästeumschlags und damit des Kontaktaufkommens und der Infektionsgefahr durch eine maximal 50 prozentige Auslastung erfolgen. Es darf also immer nur die Hälfte der Plätze belegt sein. Das reduziert auch die Begegnungsgefahren in den Sanitärräumen. In letzteren wird es auch zusätzliche Hygieneanforderungen geben."

Die Erläuterung findet sich neben weiteren Detials hier.

Alles steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionslage auch weiterhin nicht verschlechtert.

www.niedersachsen.de

 

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