Faeser schlägt Abschaffung der Hotelmeldepflicht vor: Endlich

am . Veröffentlicht in Hotellerie & Hospitality Management

Hotel Lobby

 

Medienberichten zufolge drängt Bundesinnenministerin Nancy Faeser darauf, für deutsche Staatsbürger die Meldepflicht in Hotels abzuschaffen. Einen entsprechenden Vorschlag zum Bürokratieabbau hat die SPD-Politikerin nunmehr Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterbreitet. In der Branche gibt es nur positive Reaktionen.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßt diesen Vorstoß als Beitrag zum Abbau von unnötigen bürokratischen Belastungen. Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: „Für die Umsetzung sind noch zahlreiche Detailfragen offen. Dazu zählt beispielsweise, ob der Meldeschein für ausschließlich ausländische Gäste mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, wie eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tourismus- und Kurbeiträgen erhalten bleibt.“

Auch in der Hotellerie hofft man auf eine schnelle Umsetzung. So heißt es beim IHA, dass der Vorstoß der Bundesinnenministerin für ein vollständiges Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste endlich Bewegung in die vom Hotelverband Deutschland (IHA) seit Jahrzehnten geforderte Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel bringe.

„Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“, begrüßt IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Ein Stolperstein sei dem Bürokratieentlastungsvorschlag aus dem Hause Faeser aber immanent: Für ausländische Gäste bliebe die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.

Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. „Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur eine Schein-Entbürokratisierung, wenn die Gästedaten zwar nicht mehr nach dem Bundesmeldegesetz, aber weiterhin nach kommunalem Recht von den Betrieben erhoben werden müssten. Der noch vorzulegende konkrete Gesetzesänderungsvorschlag wird sich auch vor diesem Hintergrund als praxistauglich erweisen müssen“, mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Bild: Pixabay via Canva

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren