Die Pleitewelle in Tourismus und Gastgewerbe naht: Aussetzen der Insolvenzantragspflicht läuft aus

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Leeres Restaurant

 

Der Druck steigt: Einige Unternehmen haben noch nicht einmal ihre Entschädigungszahlungen erhalten, trotzdem läuft Ende April das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht aus.

Der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, hierzu: „Die Zeit läuft ab und die Politik muss dringend handeln. Wir brauchen jetzt die Entscheidung der Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den April hinaus zu verlängern. Viele Unternehmen der Reisewirtschaft warten noch auf die Auszahlung der Hilfsleistungen. Wenn die Politik jetzt nicht endlich eine Entscheidung fällt und die Insolvenzantragspflicht nicht weiter ausgesetzt bleibt, wären bisherige Hilfen vielfach umsonst gewesen. Das kann nicht Sinn und Zweck des politischen Handelns sein."

Die Unternehmen der Reisewirtschaft hätten nach wie vor keine wirkliche Öffnungsperspektive, obwohl seit Monaten Konzepte für eine verantwortungsvolle Öffnung auf dem Tisch lägen. Es zeige sich deutlich, dass es noch dauern werde, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen werde, auch wenn die Menschen in den Startlöchern stünden und gerne wieder in den Urlaub und auf Geschäftsreise gehen möchten.

Auch der DEHOGA fordert weitere Lösungen. „Zu keinem Zeitpunkt der Krise war es wichtiger, wirksame Unterstützung für a l l e von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen gastgewerblichen Unternehmen zu leisten“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), mit Blick auf das in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz. „In wenigen Tagen befinden wir uns sechs Monate im zweiten Lockdown.“ Die Branche kämpfe ums Überleben. Verzweiflung und Existenzängste nähmen dramatisch zu. Konkret fordert Zöllick schnelle und wirksame Finanzhilfen, die Verlängerung des Insolvenzschutzes, mehr Tempo beim Impfen und Perspektiven für die Branche.

Zöllick kritisiert, dass im neuen Infektionsschutzgesetz weiter keine Entschädigungs- oder Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert worden sei, deren Geschäftsbetrieb untersagt wird. „Wenn dem Gastgewerbe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit und die übrige Wirtschaft abverlangt wird, muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen." Ob und wann die bundesweite Notbremse wirke, sei zudem völlig offen, so Zöllick weiter und betont. „Wir erwarten jetzt eine maximale Kraftanstrengung zur Beschleunigung des Impfens. Gleichzeitig sind jetzt die Bundesländer gefordert, die Öffnungen unserer Branche verlässlich zu planen.“

Darüber hinaus drängt Zöllick auf eine schnelle Auszahlung der noch ausstehenden November- und Dezemberhilfen. Betroffen seien vor allem Unternehmen, die erst seit Ende Februar überhaupt ihre Anträge stellen konnten. Zudem bedarf es weiterer Korrekturen bei den Überbrückungshilfen. „Das aktuelle branchenübergreifende Hilfsprogramm Überbrückungshilfe III muss dringend nachgebessert werden“, sagt Zöllick. „Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt die Hilfslücken zu schließen, damit auch das Überleben der größeren Unternehmen gewährleistet ist.“

Solange nicht an alle Unternehmen die Hilfen erhielten, die sie benötigten, sei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zwingend notwendig und konsequent. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwendigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen“, so Zöllick.

www.drv.de
www.dehoga-bundesverband.de

Bild: Getty Images / Canva

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