Überbrückungshilfe verlängert: DTV zufrieden mit neuen Bedingungen, aber nicht mit dem Weg dorthin

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Norbert Kunz

 

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Der Deutsche Tourismusverband begrüßt diese Regelungen für touristische Unternehmen.

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Mit großer Erleichterung begrüßt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz die Verlängerung und Anpassung der Überbrückungshilfen für touristische Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Norbert Kunz: "Die Tourismusbranche ist ein starker Wirtschaftsfaktor und mit fast 3 Millionen Arbeitsplätzen systemrelevant. Die verbesserten Überbrückungshilfen greifen eine Vielzahl der vom DTV immer wieder vorgetragenen Verbesserungsvorschläge auf. Die Verlängerung der Hilfen bis Jahresende, die Verdoppelung der Personalkostenpauschale auf 20 %, die bessere Berücksichtigung der Umsatzrückgänge und vor allem die einfachere Antragstellung, all das sind wichtige Verbesserungen im Sinne der Tourismusbranche. Endlich werden auch Kleinstunternehmen und die Event- und Schaustellerbranche mitberücksichtigt. Diese Maßnahmen können der Branche helfen, die Herbst- und Wintersaison zu überstehen."

DTV fordert weiterhin Taskforce

Kunz glaubt auch, dass diese monatelange Hängepartie mit einem Branchendialog hätte vermieden werden können. Corona werde die Branche noch eine längere Zeit begleiten. Die Hilfen müssten weiterhin laufend angepasst werden müssen. Nach wie vor fordert der DTV deshalb eine Taskforce Deutschlandtourismus und einen Tourismusgipfel, bei dem Bundesregierung, Gesundheitsexperten und die Akteure im Tourismus in Deutschland gemeinsam beraten, wie die Branche unterstützt werden könne.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist zuversichtlich: „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Gute Nachrichten auch für Unternehmen, die zwar wieder geöffnet sind, aber dauerhaft mit reduzierter Kapazität fahren müssen, wie zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen.“

Die Änderungen an den Überbrückungshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Es bleibe dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen seien. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
    verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

4. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

https://www.bmwi.de/
www.deutschertourismusverband.de

Hilfe zu diesem Thema? Berater für "Rechtsberatung"

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren