Deutsche Reiseverbände kritisieren geplante EU-Pauschalreiserichtlinie
Kurz vor Beginn des Trilog-Verfahrens am 24. September zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament warnten führende deutsche Reise- und Tourismusverbände vor negativen Auswirkungen der geplanten Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Die Verbände ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR legten erneut eine gemeinsame Stellungnahme vor.
„Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen. Leidtragende wären sonst nicht nur die Veranstalter, sondern vor allem die Reisenden selbst“, hieß es in der gemeinsamen Erklärung. Die Verbände sollen angekündigt haben, sich sowohl in Brüssel als auch in Berlin für Änderungen einzusetzen. An die Bundesregierung sollen sie den Appell gerichtet haben, die Interessen der deutschen Reisewirtschaft im Trilogverfahren entschieden zu vertreten.
Zentrale Kritikpunkte der Branche
Die Verbände sollen sich insbesondere kritisch zu drei Punkten geäußert haben: der Definition der Pauschalreise, dem Umgang mit Geschäftsreisen sowie der Regelung zu außergewöhnlichen Umständen.
1. Definition der Pauschalreise
Die Verbände sollen eine klare und rechtssichere Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen gefordert haben. Reisemittler sollen weiterhin mehrere Leistungen auf Wunsch vermitteln können, ohne automatisch als Reiseveranstalter mit voller Haftung zu gelten. Der Vorschlag des EU-Ministerrates, diese Unterscheidung wieder einzuführen, sei ausdrücklich begrüßt worden.
2. Geschäftsreisen ausschließen
Nach Ansicht der Verbände sollen Geschäftsreisen, die auf Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Anbietern basieren, explizit aus der Richtlinie herausgenommen werden. Sie sollen nicht unter die Verbraucherschutzregelungen fallen. Eine vollständige Herausnahme sei notwendig, um unangemessene Belastungen für Veranstalter und Reisebüros zu vermeiden.
3. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Sie sollen sich für eine gerechte Risikoverteilung ausgesprochen haben. Der alleinige Rückgriff auf Reisehinweise des Auswärtigen Amtes solle maßgeblich bleiben. Eine Ausweitung der Bewertung auf Wohnort, Abreiseort und Zielgebiet – wie vom EU-Parlament vorgeschlagen – sollen sie für unpraktikabel gehalten haben. Auch die vorgesehene 28-Tage-Frist für kostenfreie Stornierungen führe zu einer einseitigen Belastung der Reiseveranstalter.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die Verbände sollen auf die branchenspezifische Planung verwiesen haben. Da das touristische Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspreche, sollen sie einen Starttermin entweder zum 1. November oder zum 1. Januar vorgeschlagen haben, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Pauschalreisemarkt Deutschland besonders betroffen
Mit 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen sei Deutschland der größte Markt in Europa. Auch im Inland sei das Modell bedeutend: Fast jede dritte Urlaubsreise werde als Pauschalreise gebucht. Die Branche sei stark mittelständisch geprägt.
„Eine Überregulierung würde das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden – mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Millionen Reisende“, betonten die beteiligten Verbände.
Mehr Informationen: Deutscher Tourismusverband: Wir machen den Tourismus stark. In Deutschland.
Bild: © DTV Deutscher Tourismusverband