AVS Meldeschein erhält Zertifikat der Gemeindeprüfungsanstalt
Die Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat jetzt dem AVS Meldeschein-System ein uneingeschränktes Zertifikat ausgestellt. Die GPA ist unter anderem für die Prüfung von Programmen zuständig, die für Kommunen von erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung sind (§ 114a Abs. 1 GemO).
Das Unternehmen sei dabei unabhängig und landesweit tätig. Ihr gesetzlicher Auftrag liege im Spannungsfeld zwischen der Tätigkeit der Rechtsaufsichtsbehörden, für die die GPA gutachtlich tätig sei, und der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung durch die Kommunen (so heißt es auf der Homepage).
Für die AVS wurde explizit das komplette System am Beispiel der Gemeinde Kirchzarten im Schwarzwald unter die Lupe genommen. Der gesamte Prozess erstreckte sich demnach über den Herbst 2014. Geprüft wurden beispielsweise sämtliche Berechnungsgrundlagen auf Richtigkeit, der Oberflächen auf Bedienungsfreundlichkeit und die Korrektheit sämtlicher Dokumente, wie Meldescheine und Abrechnungen. Prüfthemen bei einer solchen Zertifizierung seien aber auch die Userverwaltung, die Statistiken und die generelle Datenschutzkonformität.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Protokollierung der Systemnutzung und vor allem auf die Handbücher zum System gelegt. Im Zuge der Prüfung wurde auch ein Zwischenbericht erstellt. Fehler gab es demnach zwar nicht zu bemängeln, doch wurden diverse Anregungen zur Systemoptimierung geliefert, welche die AVS zwischenzeitig auch umgesetzt habe. Insofern hätten die Tests der GPA auch zur ein oder anderen Bereicherung des AVS –Meldeschein beigetragen.
In Zusammenhang mit dem Meldeschein- und Kurbeitragssystem seien schon in der Vergangenheit bei AVS immer wieder unterschiedlichste Anfragen nach System-Zertifikaten und Sicherheitsaspekten eingegangen. Auch mit dem ein oder anderen Datenschutzbeauftragten hatte sich AVS bereits zu befassen. Entscheidend sei stets der Nachweis, dass die Gastdaten bei AVS gut aufgehoben seien. So bestünden für das System seit jeher eine eingehende Verfahrensbeschreibung, ein abgestimmter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung und eine eigenes Sicherheitskonzept. Alles „unliebsame“ Themen, derer sich die AVS angenommen habe, auch um den Kunden auf Ortsebene den Rücken für deren eigentliche Arbeit freizuhalten – nämlich das Wohlergehen des Gastes und eine möglichst einfache Verwaltung der Kurabgaben. Bundesweit arbeiten nach Angaben von AVS 140 Ortskunden mit der Systematik.