Spreepark: Berlin hält an den Planungszielen fest

am . Veröffentlicht in Planungen & Attraktionsentwicklung

Angesichts der bevorstehenden Zwangsversteigerung des Erbbaurechtes zum Gelände des ehemaligen Freizeitparks "Spreepark" am 03.07.2013 teilen der Bezirk Treptow-Köpenick und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass Berlin an den bisherigen Planungszielen festhalte.

Es sei demnach nicht beabsichtigt, eine Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin und eine Aufhebung des begonnenen Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen. Dadurch sei die Umsetzung von anderen Nutzungen auf dem Areal des Spreeparks ausgeschlossen.

Ziel sei es weiterhin, auf dem ehemaligen Spreeparkareal einen dem empfindlichen Teilraum des Plänterwaldes angemessenen hochwertigen und umweltverträglichen Kultur- und Freizeitpark zu entwickeln und das denkmalgeschützte "Eierhäuschen" als bedeutenden Anziehungspunkt für Erholungssuchende zu reaktivieren. Nur so könnten die derzeit vorhandenen städtebaulichen Missstände stadtwirtschaftlich vertretbar beseitiget werden.

Diese Planungsziele seien bereits seit langem im Flächennutzungsplan des Landes Berlin verankert. Dort ist eine Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil und der Ausweisung "Freizeitpark" dargestellt. Im Bezirk Treptow-Köpenick befinde sich ein Bebauungsplan in Aufstellung, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Freizeitparkes schaffen soll. Es sei die Erwartung des Landes Berlin, dass sich im Ergebnis der Zwangsversteigerung die betriebswirtschaftlichen Ausgangsbedingungen für Investoren verbesserten. Dann könne das Bebauungsplanverfahren zügig, entsprechend eines mit dem Bezirk abzustimmenden Konzeptes des Investors und in Abwägung aller Belange weiter geführt werden.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/

Tags: Städte: Berlin
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