DTV will Markttransparenz bei Ferienwohnungen durch breite Registrierung
Der Bundestag hat das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz beschlossen. Es setzt eine EU-Richtlinie um und soll den Kurzzeitvermietungsmarkt transparenter machen. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 8. Mai 2026 beschließen. Es könnte am 20. Mai 2026 in Kraft treten.
Das Gesetz führe ein Registrierungsverfahren für Ferienunterkünfte ein. Die Bundesländer sollen entscheiden, welche Kommunen das Verfahren nutzen dürfen. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) forderte die Länder auf, allen interessierten Kommunen die Registrierung zu ermöglichen. „Der DTV fordert die Bundesländer daher auf, ihre Landesgesetze so auszugestalten, dass alle Kommunen, die dies wünschen, ein Registrierungsverfahren einführen können. Eine Beschränkung auf Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung sollte vermieden werden. Nur mit einer möglichst breiten Anwendung können verlässliche Daten entstehen und eine sachgerechte politische Steuerung erfolgen", sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer.
Mehr Informationen: Deutscher Tourismusverband: Kurzzeitvermietung
Bild: © DTV Deutscher Tourismusverband