Marktmacht: Hotellerie begrüßt die Untersagung der Übernahme der eTraveli Group durch Booking Holdings

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Die Europäische Kommission hat offiziell die Übernahme der eTraveli Group durch Booking Holdings untersagt. Die europäische Hotellerie begrüßt die richtungsweisende Entscheidung, die die negativen Auswirkungen der Fusion auf das gesamte touristische Ökosystem und insbesondere den Beherbergungsmarkt anerkenne.

HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) sehen demnach die Entscheidung als einen wichtigen Schritt, um die Marktmacht einer der größten und einflussreichsten Online-Plattformen, die das tägliche Geschäft tausender kleiner und mittlerer Hotelbetriebe beeinflusst, einzugrenzen. Wäre die Übernahme genehmigt worden, wäre Booking Holdings nach Ansicht der Verbände in der Lage gewesen, zwischen seinen unterschiedlichen Dienstleistungen stärkeres Cross-Selling zu betreiben und eine noch größere Dominanz im Hotelmarkt auszuüben. Laut HOTREC Distribution Study 2022 sei der Marktanteil von Booking.com im Bereich Online-Hotelbuchung bereits von 60% in 2013 auf 71% in 2021 gewachsen.

Marie Audren, HOTREC Generaldirektorin, betont: “HOTREC hat lange vor der Marktmacht Bookings und den Auswirkungen für die europäischen Hoteliers gewarnt. Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission zeigt, dass diese Sorgen ernst genommen wurden und kann daher nur begrüßt werden. HOTREC wird weiter wachsam bleiben und auf jede Geschäftsentwicklung, die kleine und mittlere Hotels betrifft, entschieden reagieren.”

„Die heutige Untersagung der Übernahme von eTraveli durch Booking Holdings ist wegweisend. Denn jetzt ist klar, dass auch die EU-Kommission das Buchungsportal als marktbeherrschend einstuft. Positive Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren und Gatekeeper-Nominierungen nach dem Digital Markets Act (DMA) liegen nun auf der Hand“, kommentiert Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Europäische Hoteliers seien täglich den Geschäftspraktiken mächtiger Online Travel Agents (OTA) ausgesetzt. Die HOTREC Distribution Study 2022 zeige, dass sich mehr als die Hälfte der Hoteliers gezwungen sieht, die Bedingungen von OTA (z.B. hinsichtlich Stornierungsbedingungen oder Sonderrabatten) zu akzeptieren, obwohl sie diese sonst freiwillig nicht akzeptieren würden.

Während die Entscheidung im Hinblick auf die Durchsetzung fairen Wettbewerbs wichtig sei, erinnern HOTREC und IHA auch an die zukunftsweisende gesetzgeberische Entwicklung mit der Einführung des Digital Markets Acts (DMA). Das Gesetz stelle einen weiteren Meilenstein für die Hotellerie dar: Erstmals würden Gatekeepern europaweit enge und weite Bestpreisklauseln verboten, die Hotels daran hindern, auf ihren eigenen Kanälen einen besseren Preis anzubieten als auf digitalen Plattformen. Zudem werde Unternehmenskunden zukünftig ein angemessenerer Zugang zu den Daten ermöglicht, die von den Plattformen durch ihr Listing gesammelt werden. Im Juli 2023 gab Booking bekannt, dass sich das Unternehmen noch nicht als Gatekeeper im Sinne des DMA qualifiziere. HOTREC hat diese Entwicklung zur Kenntnis genommen und beobachtet die Umsetzung des DMA und die Praktiken der OTA gegenüber ihren Firmenkunden genau.

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