Übernachtungssteuer: München zieht vor Verfassungsgerichtshof

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Blick in ein Hotelzimmer

 

Die Stadt München geht mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer vor. Mit Bamberg und Günzburg haben sich bereits die ersten Städte dieser Klage angeschlossen.

Der Freistaat Bayern hatte im Januar mit einer ad hoc Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) den Bayerischen Kommunen untersagt eine Übernachtungssteuer zu erheben. Die klagenden Kommunen sehen im Verbot einen schwerwiegenden und unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und eine bedeutende Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte. Der Bayerische Städtetag hatte sich ebenfalls gegen das Verbot ausgesprochen.

In ihrer Klagebegründung machen die Kommunen deutlich, dass mit einem Nachfragerückgang innerhalb der bayerischen Tourismusbranche durch die Einführung einer Übernachtungssteuer nicht zu rechnen sei. Vertreter des Freistaates hatten dies als Argument für ein Verbot angeführt, ohne hierfür konkrete Belege zu nennen. Ein derart schwerwiegender Eingriff dürfe aber, so die Kläger, nicht auf einem Bauchgefühl des Gesetzgebers beruhen. Eine Reduzierung des Tourismusaufkommens durch die Einführung einer Übernachtungssteuer läge schließlich auch gar nicht im Interesse der Kommunen. Wissenschaftliche Untersuchungen konnten bisher keinen Beleg für einen Rückgang der Tourismuszahlen nach Einführung einer solchen Steuer finden.

Aus Sicht der Kläger stelle das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Gemeinden mit hohen Übernachtungszahlen werde durch das Verbot die ertragreichste Steuer, über deren Einführung die Kommunen selbst entscheiden dürfen, genommen. Die Kläger sehen darin einen erheblichen Eingriff in die finanzielle Eigenverantwortung und damit in die demokratische Willensbildung auf kommunaler Ebene. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2022 die Vereinbarkeit örtlicher Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz festgestellt.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter meint dazu: „Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.“

Stadtkämmerer Christoph Frey ergänzt: „Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür. Angesichts der finanziellen Herausforderungen vor denen die Kommunen stehen auch völlig unverständlich.“

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