Kritik am Gesetzentwurf: DTV unterstützt Bundesrechnungshof

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Der Deutsche Tourismusverband (DTV) unterstützte die Kritik des Bundesrechnungshofs am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum geplanten Sondervermögen für Länder und Kommunen. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung zur Zusätzlichkeit der Bundesmittel aus dem Entwurf entfernt.

„Die Zusätzlichkeit der Bundesmittel muss sichergestellt werden, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen“, betonte DTV-Präsident Reinhard Meyer. Der Bundesrechnungshof weise in seinem Bericht darauf hin, dass ohne eine solche Regelung die Gefahr besteht, dass Länder und Kommunen die Mittel lediglich zur Finanzierung bereits geplanter Maßnahmen nutzen.

Der DTV habe daher eine gezielte Verwendung des Sondervermögens für den Ausbau der touristischen Infrastruktur gefordert. Fehlende Investitionen in diesem Bereich sollen laut Verband die Attraktivität vieler Reiseziele gefährden, zu sinkenden Besucherzahlen führen und langfristig wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen Regionen mit sich bringen.

„Tourismus zählt als freiwillige Aufgabe zu den besonders defizitären Infrastrukturbereichen der Kommunen“, so Meyer. Der Investitionsstau sei erheblich. „Um Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Wertschöpfung langfristig zu sichern, sind Investitionen in die touristische Infrastruktur dringend erforderlich“, sagte Reinhard Meyer. Investive Schulden sollen zu langfristigen Wirkungen führen und x den volkswirtschaftlichen Nutzen stärken. „Sie schaffen höhere Steuereinnahmen, Beschäftigungssicherung und Innovationsimpulse.“

 

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Bild: © DTV Deutscher Tourismusverband