Das dwif unterstützt das Ressort Strategie, Organisation und Finanzen.

So hilft Österreich: 100 Mio. Euro-Maßnahmenpaket für den Tourismus

am . Veröffentlicht in Strategie, Orga & Finanzen

Hotel Österreich

 

Das in der Vorwoche von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und WKÖ-Präsident Harald Mahrer angekündigte Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Tourismuswirtschaft ist ab jetzt für betroffene Betriebe beantragbar.

„Es ist wichtig, dass wir betroffenen Betrieben rasch und unbürokratisch helfen und ihnen Zugang zum Haftungsrahmen gewähren, den wir über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Verfügung stellen“, so Köstinger. Am Vormittag hatte Köstinger die Interessenvertretungen der Tourismuswirtschaft zu einem Runden Tisch geladen, um die aktuelle Lage rund um den Coronavirus zu besprechen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

„Um die Tourismuswirtschaft in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und existenzbedrohende Liquiditätsengpässe der betroffenen kleinen und mittleren Tourismusbetriebe zu vermeiden, haben wir dieses Maßnahmenpaket in höchstmöglicher Geschwindigkeit auf den Weg gebracht“, so Köstinger. „Anträge können ab 15 Uhr auf der Website der ÖHT www.oeht.at gestellt werden. Für die Abwicklung ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen.“

„Wichtig in dieser schwierigen Situation ist eine gemeinsame und rasche Vorgangsweise“, sagt Köstinger. „Wir arbeiten hier mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Wirtschaftskammer Österreich, Österreichische Hoteliervereinigung und Gewerkschaft sehr eng zusammen, um gemeinsame Wege in dieser herausfordernden Situation zu gehen. Die Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Gesundheitsbehörden ist ebenso essentiell.“

Das Coronavirus-Maßnahmenpaket im Detail

Die auf dem KMU-Förderungsgesetz basierende Haftungsrichtlinie für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird um den Haftungsgegenstand „Überbrückungsfinanzierungen“ ergänzt – die Kosten für die Haftungsübernahme (einmalige Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision) trägt das Bundesministerium für Landwirtschaft Region und Tourismus.

Rahmenbedingungen:

  • Als Überbrückungsfinanzierung ist ein neuer Kredit (i.d.R. der Hausbank) zu verstehen, der vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen, die aufgrund erheblicher Rückgänge der Umsatzerlöse (erwarteter Rückgang von mehr als 15 Prozent) entstanden sind, dient.
  • Die ÖHT behaftet Überbrückungsfinanzierungen bis max. 500.000 Euro für drei Jahre mit einer Haftungsquote von 80 Prozent.
  • Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen können jene KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Anspruch nehmen, die schon jetzt vom Geltungsbereich der Haftungsrichtlinie umfasst sind.
  • Überbrückungsfinanzierungen können grundsätzlich nur von wirtschaftlich gesunden Unternehmen in Anspruch genommen werden, Leitbetriebe (5 Prozent des örtlichen Nächtigungsaufkommens) in Schwierigkeiten (Vermutung eines Restrukturierungsbedarfes iSd URG-Kriterien) können bei der ÖHT um eine Restrukturierungsförderung ansuchen.
  • KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die bereits über eine Kreditverbindung zur ÖHT verfügen, können aus dem aktuellen Anlass um eine Zahlungserleichterung ansuchen.
    Für diese Maßnahmen sind ein vereinfachtes und schnelleres Verfahren vorgesehen. Ansuchen werden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinien-Ergänzung bereits entgegengenommen.

Weitere Voraussetzungen und die entsprechenden Formulare für Ansuchen finden Betriebe auf der Homepage der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank unter www.oeht.at.

https://www.bmnt.gv.at/

Bild: https://pixabay.com/de/photos/salzburg-hotel-urlaub-tourismus-4733285/

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren