3G, 2G, 2G plus: Bund und Länder setzen Rahmen - Bundesländer können Corona-Regeln individuell anpassen

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Angela Merkel

 

Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Das Gastgewerbe leidet schon jetzt erneut unter der Situation, weitere Beschränkungen sind sehr wahrscheinlich.

Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

„Es ist absolut Zeit zu handeln“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Die Lage ist hochdramatisch.“ Jetzt komme es drauf an, dass schnell und konsequent gehandelt werde. Es brauche daher einen schnellen Stopp des exponentiellen Anstieges der Infektionen. Dabei werde von jedem abhängen, sich an die Maßnahmen zu halten, damit sich die Lage nicht noch weiter verschlimmere.

Hospitalisierung wird zum Maßstab

Bund und Länder haben sich auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben verständigt, die sich an der Hospitalisierungsrate in dem jeweiligen Bundesland orientieren. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Im Wortlaut finden sich die Beschlüsse hier.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Was gilt für Veranstaltungen, Gastgewerbe, Restaurants?

Ist der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3 überschritten, können Länder besondere Maßnahmen ergreifen um die Infektionsdynamik zu brechen. So kann der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) beschränkt werden. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert.

Auch bei geimpften und genesenen Personen können zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 6 überschreitet. Trotz 2G kann dann ein negatives Testergebnis verlangt werden (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von 2G und 2Gplus möglich, um eine Teilhabe zu ermöglichen. Liegt der Wert der Hospitalisierungsrate über 9, werden die jeweiligen Länder die weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent nutzen.

Aktuelle Regelungen der Länder finden sich hier.

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Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

„Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen“

Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. „Wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre“, sagte Merkel.

An alle bisher noch Nicht-Geimpften appellierte die Bundeskanzlerin: „Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen. Auch jetzt kann man noch mit einer Erstimpfung einen guten Beitrag für sich und für die Gemeinschaft leisten“. Auch Vizekanzler Olaf Scholz rief zu mehr Impfungen auf: „Mein Appell ist, dass sich alle einen Ruck geben und eine Entscheidung für sich selber, für ihre Liebsten, für ihre Angehörigen treffen.“

Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bund und Länder bekräftigten noch einmal, jedem ein Angebot zu machen. Hierbei gehe es um mehrere Millionen Menschen. „Das bedarf einer wirklich großen Kraftanstrengung“, sagte die Bundeskanzlerin. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen nun auch Impfangebote ausweiten. Laut Beschluss sollen dazu mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte und Ärzte der Gesundheitsämter in die Impfkampagne einbezogen werden.

Alle Maßnahmen im Überblick

Bilder/Grafik: Bundesregierung