Kritik aus der Branche: Verlängerung der Überbrückungshilfe nur bis Ende September

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Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III verlängert, allerdings nur bis September. Das könnte für einige Betriebe aus der Banche nicht reichen.

Die sogenannten Überbrückungshilfe III Plus soll demnach bis zum 30. September laufen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Damit können Reisebüros, Reiseveranstalter und die vielen anderen Unternehmen der Reisewirtschaft, die einen Umsatzeinbruch wegen der Corona-Pandemie nachweisen können, weiterhin große Teile ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. Dennoch ist der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, nicht vollends zufrieden: „Wir begrüßen die Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis Ende September sehr. Leider konnten sich diejenigen, die die Hilfen bis Ende des Jahres verlängern wollten, nicht durchsetzen. Es wäre wünschenswert gewesen, dieses Thema aus der Bundestagswahl herauszuhalten. Klar ist doch, dass die Corona-Pandemie im September noch nicht beendet sein wird und die wirtschaftliche Notlage der Reisewirtschaft auch nicht. Aller Voraussicht nach werden wir dieses Jahr mit etwa 40 Prozent des Umsatzes aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 abschließen können. Die Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 bleiben also hoch. Hier sind Hilfen bis Ende des Jahres und höchstwahrscheinlich bis ins nächste Jahr hinein unerlässlich, um die Vielfalt unserer Urlaubswelt zu erhalten.“

Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Das ist aus Sicht der Reisewirtschaft hilfreich und zu begrüßen: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten nach Angaben des BMWi wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt laut BMWi der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird den Angaben zufolge kein Zuschuss mehr gewährt.

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), ein Bündnis aus 28 touristischen Branchenverbänden, kritisiert die Bundesregierung ebenfalls für ihren Beschluss. „Die Touristik ist durch die mehrmonatigen Schließungen ohnehin schon eine hart getroffene Branche“, kritisiert ATV-Sprecher Michael Buller. „Sie nimmt erst sehr langsam wieder an Fahrt auf, doch können die Buchungsverluste von Januar bis März 2021 bei weitem nicht mehr wettgemacht werden. Auch fehlt sicher noch auf längere Sicht der internationale Tourismus in Deutschland.“

ATV-Sprecherin Petra Thomas ergänzt: „Die ersten Monate des Jahres stellen in der Tourismusbranche die Hauptbuchungszeit für die Sommermonate dar und fehlen in diesem Jahr komplett. Im Sommer wiederum werden jene Gelder verdient, die die Unternehmen brauchen, um über die verlustreichen und schwächeren Wintermonate zu kommen. Erhalten sie in diesem Jahr nur bis Ende September die dringend benötigten Überbrückungshilfen, werden die Gelder des Bundes vielen touristischen Anbietern nicht mehr weiterhelfen, da sie genau zu dem Zeitpunkt aufhören, an dem die wirtschaftlichen Probleme für sie richtig losgehen. Zudem können Fernreiseanbieter derzeit noch gar nicht neu an den Start gehen und werden vermutlich erst wieder im kommenden Jahr erste Umsätze generieren.“

„Die Politik, die bis hierhin geholfen hat, die Unternehmen zu retten, muss die Überbrückungshilfen dringend bis zum Jahresende weiterlaufen lassen“, fordert Michael Buller im Namen des ATV. „Die stark wirtschaftlich angeschlagenen Touristik-Unternehmen werden es sonst schwer haben, durch den Winter zu kommen.“

www.drv.de
https://tourismusvielfalt.de/

Bild: Getty Images / Canva

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