Öffnungsfahrplan: So will Österreich seine Hotels, Gastronomie, Kultur und Tourismus im Mai wieder "hochfahren"

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

Hallstatt

 

Seitdem Österreich seinen Öffnungsfahrplan bekannt gegeben hat, wächst auch in Deutschland der Druck. Die Branche erwartet ein ähnliches Zeichen der systematischen Öffnung. "Heute ist ein guter Tag für unseren heimischen Tourismus. Denn mit der Vorlage der konkreten Öffnungsschritte geben wir der Gastronomie-, Hotellerie-, Veranstaltungs-, Freizeit- und Reisebranche Perspektive und Planungssicherheit", betonte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen der Öffnungs-Pressekonferenz.

"Das vergangene Corona-Krisenjahr war für unsere Tourismusbetriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine unglaublich lange Durststrecke. Dieser Marathon hat uns alle an die Grenzen gebracht. Jetzt sind wir auf den letzten Metern und haben das Ziel vor Augen: Ab 19. Mai werden wir unter Einhaltung klarer Sicherheitskonzepte branchenübergreifend öffnen", so Köstinger, die die konkreten Öffnungsschritte skizzierte.

"Grundvoraussetzung für den Zutritt zur Gastronomie wird der Nachweis sein, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Ein wichtiger Schritt ist, dass auch kontrollierte Selbsttests gültig sein werden. Damit werden etwa spontane Treffen in einem Lokal sicher möglich. Abstandsregeln, Gruppenbeschränkungen und das Tragen von FFP2 Masken, außer am Tisch, sind weiter einzuhalten", betont Köstinger. Für die Hotellerie sollendie gleichen Voraussetzungen gelten. "Neben Gastronomie und Hotellerie dürfen auch Kunst-, Kultur-, Thermen-, Wellness- oder Vergnügungsangebote öffnen. Dafür habe ich mich eingesetzt. Denn Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche hängen zusammen", so die Tourismusministerin.

Zudem fallen mit 19. Mai die derzeitigen Quarantänebestimmungen. Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen dann ohne Quarantäne nach Österreich reisen. "Das wird Tourismus mit Gästen aus dem Ausland wieder ermöglichen", erklärt Köstinger.

"Behutsames Öffnen steht für uns an oberster Stelle. Mit laufendem Impffortschritt rechnen wir damit, dass wir die Sicherheitskonzepte ab 1. Juli weiter reduzieren können. Einer sicheren und guten Sommersaison steht dann nichts mehr im Wege", ist Köstinger überzeugt und bedankt sich bei der gesamten Branche "für das Durchhalten" in den vergangenen Monaten. "Ich weiß, dass es für viele sehr schwierig war. Diese Pandemie hat unser Land und die Menschen verändert, hat Schwächen und Stärken zutage gebracht. Jetzt geht es wieder auf und wir alle freuen uns darüber! Diese Öffnungsschritte werden uns ein größtmögliches Maß an Normalität zurückbringen, unter Wahrung größtmöglicher Sicherheit. Ob unsere Wirtinnen und Wirte, Hotelbesitzer, Reisebüros, Veranstalter oder Freizeitbetriebe - sie alle freuen sich darauf, ab 19. Mai wieder das tun zu dürfen, was sie am besten können: Nämlich Österreichs Gastfreundschaft und Herzlichkeit leben!"

Details zu den Öffnungsschritten im österreichischen Tourismus ab 19. Mai 2021

Folgende Öffnungsschritte hat die Bundesregierung gemeinsam mit Experten, Landeshauptleuten und Sozialpartnern für Gastronomie, Hotellerie-, Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft vereinbart:

1. Am 19. Mai 2021 folgt die branchenübergreifende Öffnung unter Einhaltung klarer Regeln. Neben Gastronomie und Hotellerie dürfen auch Kunst-, Kultur-, Thermen-, Wellness- oder Vergnügungsangebote öffnen. Dafür hat sich Tourismusministerin Köstinger erfolgreich eingesetzt. Denn Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche hängen zusammen.

2. Für die Bevölkerung werden kontrollierte Selbsttests für einen Tag als Eintrittstest – etwa für einen Gastronomie-Besuch – gültig sein.

  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 1 Tag
  • Antigentest: 2 Tage
  • PCR-Test: 3 Tage
  • Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
  • Geimpfte Personen: ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu 1 Jahr

3. Mit 19. Mai 2021 werden neue Quarantänebestimmungen gemäß der ECDC-Karte für Risikogebiete gelten:

  • Grün/Gelb/Orange: freie Einreise
  • Rot: keine Quarantäne, wenn die Personen getestet, geimpft oder genesen sind
  • Dunkelrot: Einreise nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte und Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)
  • Das bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250) die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird.

4. Ab 1. Juli 2021 werden weitere Erleichterungen folgen. Einer sicheren und guten Sommersaison steht dann nichts mehr im Wege.

Das sind die konkreten Öffnungs-Rahmenbedingungen für Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe:

Für Gastronomiebetriebe gelten folgende Regeln:

  • Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
  • Wie im Vorjahr schon in einigen Bundesländern, wird es eine bundesweite Registrierungspflicht für Gäste geben
  • Gastronomiebetriebe können Innen- und Außenbereiche öffnen
    • Im Innenbereich darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
  • Maximal 4 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe sind zulässig – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
    • Im Außenbereich sind maximal 10 Erwachsene zulässig
  • Auf- und Sperrstunde ist vorerst auf 05.00 bzw. 22.00 Uhr festgelegt
  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
  • Selbstbedienung sowie Buffets sind unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen zulässig
  • Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz
  • Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
  • Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter

Für Beherbergungsbetriebe gelten folgende Regeln:

  • Gäste müssen bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
  • Nach der Anreise wird der Gast während des Aufenthalts bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen im Hotel jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen müssen.
  • 2 Meter Mindestabstand zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen (z.B. Lobby)
  • Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
  • Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
  • Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen
  • Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter

Das Veranstaltungsangebot kann unter der Einhaltung folgender Kapazitätsgrenzen genützt werden:

  • Teilnehmer müssen vor der Veranstaltung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
  • Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Kinos, Konzert, Kabarett, Seminar) – dies gilt auch für Kongresse
    • im Innenbereich: 1.500 Personen (höchstens jedoch 50 Prozent Maximalauslastung)
    • im Außenbereich: 3.000 Personen (höchstens jedoch 50 Prozent Maximalauslastung)
  • Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:
    • im Innenbereich: 50 Personen
    • im Außenbereich: 50 Personen
  • Fach- und Publikumsmessen:
  • Kapazitäts-Beschränkung 20m² pro Besucher
  • Registrierungspflicht für Besucher
  • Verköstigung von Besuchern analog zu Gastronomie – ausgenommen sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, hier ist keine Gastronomie erlaubt
  • 2 Meter Mindestabstand für Gäste gegenüber Personen aus anderen Besuchergruppen (oder ein freier Sitzplatz zwischen Besuchergruppen)
  • Anzeigepflicht für Veranstaltungen von 11 bis 50 Personen
  • Bewilligungspflicht durch die Gesundheitsbehörde für Veranstaltungen ab 51 Personen

Für Freizeitbetriebe gelten folgende Regeln:

  • Besucher müssen beim Betreten von Innenbereichen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen– zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
  • Registrierungspflicht für Besucher
  • 2 Meter Mindestabstand für Besucher gegenüber Personen aus anderen Besuchergruppen – ausgenommen sind Kontaktsportarten
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste – ausgenommen bei Sportausübung
  • Fahrgeschäfte (z.B. Karussell): ein leerer Sitzplatz für Besucher gegenüber Personen aus anderen Besuchergruppen und keine Kundenregistrierung
  • In Innenräumen, bei Bädern und Thermen zusätzlich:
    • Kapazitäts-Beschränkung: 20m² pro Besucher
  • Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter

https://www.sichere-gastfreundschaft.at/

Bild: https://unsplash.com/photos/kVrIqcRiKUU

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