Inzidenzen und Notbremse: Das sind die Öffnungsschritte - ohne Perspektive für Hotels, Tourismus und Osterurlaub

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Bundeskanrlerin mit Markus Söder in der PK

 

Für das Gastgewerbe, Hotels, Restaurants, den Tourismus ist ein Ausweg aus dem Lockdown kaum in Sicht. Die neu vereinbarte Stufenregelung der Bund-Länder-Konferenz koppelt Öffnungsschritte vor allem an die Inzidenzen von 50 und 100. Aber nicht für alle Branchen. Immerhin kann ein Teil der Kulturbranche hoffen.

Grundsätzlich wurde demnach eine politische, keine wissenschaftliche oder virologisch begründete, Entscheidung getroffen, Öffnungen auch bei höheren Inzidenzen schon zu ermöglichen. Noch im letzten Beschluss galt eine Inzidenz von 35 als Grenze für mögliche Öffnungen. Damit reagiert die Bund-Länder-Konferenz auf den öffentlichen Druck.

Lockdown wird zum Knockdown für den Tourismus

Aus den bisherigen Publikationen der Beschlüsse gehen keine substanziellen Perspektiven für das Gastgewerbe hervor. Zwar soll es Öffnungen für die Außengastronomie geben, doch für Hotels, Reisen im Allgemeinen, Veranstaltungen und Kulturbetrebe bleiben weitere maßgebliche Öffnungsschritte im Dunkeln. Darüber wollen Bund und Länder beim nächsten Corona-Gipfel am 22. März beraten. Wenn parallel dazu weiter eindringlich appelliert wird, weiterhin auf nicht notwendige Reisen zu verzichten, kann das nur bedeuten: Es wird keinen Osterurlaub geben. Zumal alle Quarantäne-Regeln bestehen bleiben.

Die Notbremse und die Tests

Von Montag, 8. März an, sollen wieder mehr Kontakte möglich sein. Demnach seien dann Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten wieder möglich. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Grundsätzlich wird jedoch eine so genannte Notbremse eingerichtet, die dann "getreten" wird , wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Dann treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Das heißt: Dann wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Weitere wichtige Grundregel: Alle Bürger sollen einen kostenlosen Test pro Woche bekommen (s. auch unten).

Zweiter Post-Friseur-Öffnungsschritt - inzidenzunabhägig

Die bereits vollzogenen Öffnungen der Grundschulen, Kitas und Friseursalons waren der erste Öffnungsschritt. Jetzt folgen ab Montag, 08. März, weitere. Buchhandlungen, Blumenhändler und Gartenmärkte können mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter wieder öffnen. Dies gilt auch für Fahr- und Flugschulen sowie körpernahe Dienstleistungen, wenn ein tagesaktueller Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorliegen. Dieser Schritt ist inzidenzunabhängig.

Dritter Öffnungsschritt - inzidenzabhängig

Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach den folgenden Regeln verfahren.

Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
  • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch
    auf Außensportanlagen.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, folgt die so genannte Notbremse.

Vierter Öffnungsschritt - inzidenzabhängig

Der vierte Öffnungsschritt kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • die Öffnung der Außengastronomie;
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen wie folgt verfahren.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen tritt wieder die Notbremse in Kraft.

Fünfter Öffnungsschritt - inzidenzabhängig

Der fünfte Öffnungsschritt kann erneut erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich;
  • Kontaktsport in Innenräumen

Steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder über 50, treten folgende Regeln in Kraft.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis).

lockdown berlin

 

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen

Bund und Länder weisen darauf hin, dass sich die Zahl der wöchentlichen Impfungen verdoppeln soll. Aktuell würdentäglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt. Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams würden dann parallel impfen. Die Impfzentren würden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben.

In den Arztpraxen erfolgedie Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibe aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus würden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Impfintervalle ausschöpfen

Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden. Aufgrund von Studienergebnissen aus Großbritannien erwarten Bund und Länder zudem eine kurzfristige Entscheidung der Ständigen Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca auch der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre zu empfehlen. 

Mehr Normalität durch regelmäßige Tests

Bund und Länder sehen in regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger werde mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht. 

Bund und Länder bilden zudem eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.

Wann wird wieder beraten?

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage und anderer Einflussfaktoren beraten.

https://www.bundesregierung.de/breg-de

Bild: Getty Images/Canva, Bundesregierung/Bergmann