Mehr Druck auf Reisende in Risikogebiete - Großveranstaltungen verboten

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Bundeskanzleramt

 

Keine große Hoffnung mehr auf einen Neustart für Veranstalter großer Events: Bund und Länder haben sich auf ein Verbot bis Ende des Jahres geeinigt. Und der Druck auf Reisende in Risikogebiete steigt.

In einer Viderokonferenz mit Kanzlerin Merkel hätten sich Medienberichten zufolge die Ministerpräsidenten der Länder auf diesen Schritt verständigt. Allerdings gelte dies nur für Großveranstaltungen, bei denen die Corona-Auflagen nicht eingehalten werden könnten. Weniger einheitlich ist die Handhabe bei privaten Feiern zu Hause. Hier konnten - wie in anderen Bereichen auch - keine bundesweit gleichen Höchstgrenzen für die Teilnehmerzahlen vereinbart werden. Merkel wertete dies Medienberichten zufolge als "nicht so dramatisch".

Auch hinsichtlich des Bußgeldes für Maskenverweigerer*innen gab es Uneinigkeit. Vor allem Sachsen-Anhalt schert aus und will gar kein Bußgeld erheben.

Zielgerichtetes Testangebot erforderlich

Von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Pandemie seien Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeige, dass ein niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich sei. Deshalb bleibe die Testpflicht zunächst bestehen. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020. Dies soll auch die überlasteten Labor wieder entlasten.

Wie bisher würden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gelte für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.

Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten - mehr Druck

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum 1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden können. Dies wird von einigen Experten*innen bereits kritisiert, weil er viele unentdeckte Infektionen produziere.

Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, sei auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Das ist immer noch kein Reiseverbot, aber flankierende Maßnahmen erhöhen den Druck. So soll es für Covid-19-Erkrankte nach einer Rückkehr aus Risikogebieten keine Kompensation des Verdienstausfalls als Folge der Erkrankung mehr geben, wenn das Reiseziel bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet galt. Dies soll ins Infektionsschutzgesetz einfießen. Bund und Länder streben kurzfristig diese Rechtsänderung an.

Der DRV kritisiert die neuesten Beschlüsse und stößt sich zusätzlich an der kollektiven Verlängerung der Reisewarnungen, die zu undifferenziert seien und für viele Veranstalter und Reisebüros existenzbedrohend seien.

Alle Beschlüsse gibt es hier.

www.bundesregierung.de