Einheitliche Einreiseregeln für Urlauber aus Risikogebieten: Doch wer kontrolliert die ärztlichen Corona-Atteste?

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Covid-19 Test

 

Der massive Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh hat für die Reisenden, die von dort in den Sommerurlaub aufbrechen wollten, negative Folgen. Mehrere Bundesländer, darunter Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, verhängten ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten wie Gütersloh, jedoch kaum untereinander abgestimmt und mit unterschiedlichen Regelungen. Nicht nur der DTV protestierte. Jetzt soll es Medienberichten zufolge einheitliche Regeln für die Einreise und Beherbergung geben.

Demnach bleibe für Menschen aus den deutschen Risikogebieten, in denen der Grenzwert für Infektionen überschritten wird, ein Urlaub möglich, wenn sie ein ärztliches Attest mit negativem Corona-Test vorlegen können. Bund und Länder hätten sich auf diese vereinheitlichten Reisebeschränkungen verständigt. Laut tagesschau.de gehe dies aus einem Beschluss der Chefs von Bundeskanzleramt sowie Staats- und Senatskanzleien der Länder hervor. Das ärztliche Zeugnis müsse sich jedoch auf eine molekularbiologische Testung stützen. Diese dürfe höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein.

Vor allem Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte auf eine Einigung gedrängt. Seit Ausbruch des Infektionsgeschehens in Gütersloh mit Auswirkungen auf die Nachbarkreise ist er auch politisch massiv unter Druck geraten. Zudem hatte es verbale Übergriffe auf Touristen aus den Risikogebeiten gegeben oder deren Autos seien teilweise zerkratzt worden.

Bleibt jedoch die Frage, wie die Kontrolle der ärztlichen Atteste vorgenommen werden. Obliegt diese Aufgabe künftig den Beherbergungsbetrieben? Können diese das überhaupt leisten bzw. fachlich beurteilen, ob das vorgelegte Attest den Anforderungen entspricht?

www.bundesregierung.de

Bild: https://pixabay.com/de/photos/covid-19-coronavirus-quarant%C3%A4ne%2C-5070658/

 

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