Corona und Tourismus in Bayern: Gastgewerbe und Hotels dürfen öffnen

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Biergarten Bayern

 

In der heutigen Kabinettssitzung hat Bayern die schrittweise Öffnung für das Gastgewerbe, Hotels und den Tourismus beschlossen. Auch andere Beschränkungen entfallen.

Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt etwa die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten jedoch fort. Jeder ist demnach weiterhin angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Die Beschlüsse für Gastronomie, Hotellerie, Tourismus sind:

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus werde angestrebt. Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen,, nämlich:

  • Einschränkung von Öffnungszeiten,
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
  • Begrenzung von Gästezahlen,
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)

Die Gastronomie darf unter diesen Voraussetzungen schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden, zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.

Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen:

  • keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
  • Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
  • Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Das Wirtschaftsministerium will gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.

https://www.bayern.de/

Bild: https://pixabay.com/de/photos/biergarten-st%C3%BChle-tische-sommer-2456011/

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