Reisewarnungen und Risikogebiete: Auswärtiges Amt rät von ALLEN nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

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Die Bundesregierung begründet dies damit, dass mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.

Das Risiko, dass Reisende ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, sei in vielen Destinationen derzeit hoch. Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgten teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende seien in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.

Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen beträfen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es sei bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden sei weiterhin zu rechnen.

Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine sogenannte Aussteigekarte ausfüllen. Dies diene der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werde die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nähmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.

Weitere Tipps und Hinweise auch auf der Website des Auswärtigen Amts.

Bild: https://pixabay.com/de/photos/schlagbaum-schranke-4153354/

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