Wegweisendes Urteil für Urlauber: Fake-Bewertungen sind rechtswidrig

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Hotelzimmer

 

Im Februar 2019 reichte HolidayCheck beim Landgericht München Klage gegen das Unternehmen Fivestar Marketing UG ein. Klagegrund waren die nachweislich gefälschten Bewertungen, die das Unternehmen an Hotels verkauft hatte.

Das erklärte Ziel von HolidayCheck: für den Urlauber einzutreten sowie den Initiatoren und deren unlauteren Methoden das Handwerk zu legen. Am 14.11.2019 wurde nun das mit Spannung erwartete Urteil gesprochen, welches HolidayCheck in allen Punkten recht gibt und Fake-Bewertungen als klar rechtswidrig einstuft.

Transparenz und Authentizität

Die Authentizität von Bewertungen sei die Grundlage des Geschäftsmodells der Reisebuchungs- und Bewertungsplattform. Nur auf Basis authentischer Bewertungen, sei es dem Urlauber möglich, eine fundierte Entscheidung über die Wahl eines Hotels zu treffen. Die strikte Nulltoleranzpolitik die HolidayCheck gegenüber Fake-Bewertungen fährt, werde konsequent verfolgt. Um die Problematik des Themas Bewertungsbetrug transparent zu machen, trägt HolidayCheck dies bereits seit Jahren proaktiv in die Öffentlichkeit. Zudem gebe das Unternehmen Einblicke hinter die Kulissen des eigenen Sicherheitssystems und arbeite eng mit Branchenverbänden und Unternehmen abseits der Branche an Lösungen, wie zum Beispiel einer ISO Norm, welche Standards für den Umgang mit Kundenbewertungen vorgibt.

Kampf gegen Bewertungsbetrug: Der Fall Fivestar Marketing

Ende 2018 deckte HolidayCheck nach eigenen Angaben ein breites Netzwerk an Bewertungsfälschern auf. Bereits von Beginn an war klar, dass dieses nicht nur mit allen verfügbaren Kräften bis ins Detail nachverfolgt werden würde, sondern das Thema auch transparent in der Öffentlichkeit kommuniziert werde. Bei den Auftraggebern für fingierte Bewertungen handelte es sich um über 50 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese versuchten, sich mittels gekaufter positiver Bewertungen bei Fivestar Marketing einen Vorteil bei potenziellen Gästen zu erschleichen.

Die Bewertungen wurden durch freie Mitarbeiter im Auftrag von Fivestar Marketing verfasst. Damit verstieß Fivestar Marketing gegen eine unterzeichnete Unterlassungserklärung und HolidayCheck reichte Klage ein. Auch gegen die Auftraggeber ging das Buchungs- und Bewertungsportal vor: Alle involvierten Hotels wurden im ersten Schritt durch einen Manipulationshinweis auf der Website von HolidayCheck für den Urlauber kenntlich gemacht. Zeitgleich versendete HolidayCheck Abmahnungen an die betroffenen Betriebe mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Großteil der Hotels verpflichtete sich daraufhin, unter Androhung einer Vertragsstrafe, keine gefälschten Bewertungen mehr abzugeben. Viele Hoteliers unterzeichneten aber nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern sicherten HolidayCheck auch Unterstützung im Kampf gegen Fivestar Marketing zu und lieferten wichtige Beweismittel.

Wegweisendes Urteil über Branchengrenzen hinaus

„Das Fälschen von Bewertungen ist ein Betrug am Urlauber. Wir schützen unsere Plattform durch ein zweistufiges Sicherheitssystem gegen Bewertungsbetrug. Entdeckt unser technisches Sicherheitssystem eine auffällige Bewertung, wird diese an unsere rund 60 Mitarbeiter zur manuellen Überprüfung weitergeleitet. Zudem sind wir auch den Bewertungsagenturen immer auf den Fersen und inzwischen oft einen Schritt voraus. Um dann den Tätern aber tatsächlich das Handwerk legen zu können, brauchen wir und andere betroffene Unternehmen aber ausreichende und klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen“, so Georg Ziegler, Director Brand, Content & Community. „Das aktuelle Urteil gegen Fivestar Marketing ist ein erster Schritt in diese Richtung und hat unsere Ansicht bestätigt, dass das Verhalten der Fivestar Marketing UG rechtswidrig ist und wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Aber auch die zunehmend intensive Diskussion in den Medien und die Forderungen von Verbraucherschützern trägt dazu bei, dass sich auch auf politischer Ebene die Weichen richtig stellen.“

Der Kampf soll weitergehen

Laut Urteil des Landgerichts München, darf Fivestar künftig keine Bewertungen mehr von Personen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss zudem dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden und HolidayCheck Auskunft geben, von wem die gefälschten Bewertungen stammten. Christoph Ludmann, CEO von HolidayCheck zeigt sich zufrieden: „In unseren Augen ist dieses Urteil ein Erfolg auf ganzer Linie für HolidayCheck und für alle Urlauber. Sicher ist jedoch auch, dass dies nur einer von vielen Meilensteinen auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen ist.“

HolidayCheck erhofft sich, dass das Urteil auch Strahlkraft über die Grenzen der Hotelbewertungsbranche hinaus entwickelt und wegweisend im Kampf gegen Bewertungsbetrug sein wird.  

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Bild: https://pixabay.com/de/photos/hotel-g%C3%A4stezimmer-neu-t%C3%BCr-eingang-1330850/