Schweizer Tourismus-Verband befürwortet revidiertes Raumplanungsgesetz

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Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) sagt JA zum revidierten Raumplanungsgesetz. Darin wird unter anderem der Erhalt der Natur- und Kultuirlandschaft geregelt.

STV-Präsident Dominique de Buman betonte die touristische Bedeutung harmonisch gestalteter Naturlandschaften anlässlich der Medienkonferenz des Komitees «JA zum Raumplanungsgesetz»: «Als Mitunterzeichner der Nachhaltigkeits-Charta für den Schweizer Tourismus sind wir einem energischen JA für die Abstimmung vom 3. März 2013 verpflichtet.»

Der Schweizer Tourismus sei auf intakte Natur- und Kulturlandschaften angewiesen. Diese seien ein wichtiges Kapital des Tourismus. Zahlreiche Umfragen (z.Bsp. UNIVOX) zeigten immer wieder, dass insbesondere im alpinen Tourismus eine schöne Landschaft ein wichtiges Kriterium für die Wahl eines Ferienortes sei. Als Mitunterzeichner der Nachhaltigkeits-Charta des Schweizer Tourismus sei der STV einem sorgsamen Umgang mit den Natur- und Kulturlandschaften verpflichtet.

Dominique de Buman beurteilt das revidierte Raumplanungsgesetz als geeignetes Mittel gegen die Zersiedelung und für den sorgfältigen Umgang mit Baulandreserven in den nächsten 15 Jahren. Ziel müsse sein, Infrastrukturen und deren Nutzer näher zu bringen, das Bauen zu verdichten und Kosten zu reduzieren. Die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen sollen zur Sicherung der qualifizierten Lebensmittelversorgung sorgfältig geschützt werden. Die Vorzüge der Landschaften könnten mittel- und längerfristig nur mit entsprechenden Massnahmen und Visionen erhalten werden.

Der Schweizer Tourismus brauche dieses ausgewogene Gesetz, das in jahrelangen Diskussionen im Parlament gereift sei. Es decke einen breiten Fächer an politischen Forderungen ab und werde von Bau- und Umweltdirektionen, Kantonen, Dachverbänden von Gemeinden und Städten, Ingenieuren und Architekten, Umweltschutzorganisationen und grossen Mehrheiten in politischen Parteien und im Parlament getragen.

Bevorteilt sähen sich nun auch diejenigen Kantone, die bereits frühzeitig entsprechende Korrekturmassnahmen eingeleitet hätten, was zum Beispiel im Kanton Freiburg der Fall sei. Die Kantone würden verstärkt zur Verantwortung gezogen und deren Kompetenzen nicht beschnitten. Das Gesetz berücksichtige bereits getätigte Erfahrungen: Die Mehrwertabschöpfung hätte sich im Kanton Neuenburg seit Jahren eingespielt – ohne negative Wirkungen auf Kosten von Immobilien und Mieten.

http://www.swisstourfed.ch

Tags: Land: Schweiz
Destinationen: Alpen