Skigebiet Sudelfeld: Bau der Beschneiungsanlage darf fortgeführt werden

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Der Bau der neuen Schneekanonen und eines Speichersees im oberbayerischen Sudelfeld darf trotz des Protests  von Umweltschützern fortgeführt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Mit Beschluss vom 19. August 2014 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde des Deutschen Alpenvereins sowie des Bund Naturschutz gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. Juni 2014 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht München hatte deren Antrag, die aufschiebende Wirkung einer gegen die Zulassung einer Beschneiungsanlage mit Speichersee im Skigebiet Sudelfeld (Landkreise Miesbach und Rosenheim) gerichteten Klage iederherzustellen, abgelehnt.

Nach Auffassung des BayVGH überwiegt das öffentliche Interesse und das Interesse der betroffenen Bergbahnbetreiberin am Fortschreiten der Baumaßnahmen das gegenläufige Interesse der Antragsteller an einem Baustopp bis über die Klage entschieden ist. Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung lägen die Voraussetzungen für die erteilten Befreiungen von den Verboten der Landschaftsschutzverordnungen Auerbachtal und Oberstes Leitzachtal vor. Die Gewährleistung von Schneesicherheit durch die Errichtung von Beschneiungsanlagen nach Art. 35 des Bayerischen Wassergesetzes in dem stark vom Tourismus abhängigen Gebiet am Sudelfeld sei für den Erhalt und die Förderung der örtlichen und regionalen Wirtschaftskraft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen ausweislich vorliegender wissenschaftlicher Gutachten erforderlich.

Die Abwägungsentscheidung des Landratsamts Miesbach sei rechtlich nicht zu beanstanden. Auch artenschutzrechtliche Bedenken mit Blick auf die Brut des Birkhuhns bestünden nicht, nachdem die Beschneiung auf die Zeit vom 15. November bis 28. Februar jeden Jahres beschränkt worden sei. Ebenso wenig seien durch das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten.

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel. Das dem Eilverfahren zugrunde liegende Klageverfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht München anhängig.

Die Naturschützer halten den Ausbau des Skigebietes angesichts des Klimawandels für einen Irrweg und forderten ein nachhaltiges Tourismuskonzept. Mit der Genehmigung des Baus werden jedoch derzeit Fakten geschaffen, die wohl kaum rückgängig zu machen sind.

http://www.vgh.bayern.de

Tags: Bundesland: Bayern
Destinationen: Alpen