GEMA: Kulanzregelungen für Veranstalter - Nothilfe-Programm für Mitglieder

am . Veröffentlicht in Ausbildung & Karriere

leere Bühne

 

Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben gestern ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen.

Zudem wurde entschieden: Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.

„Schon jetzt ist absehbar, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die gesamte Kreativwirtschaft verheerend sind“, sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Die GEMA wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um ihre existenziell gefährdeten Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und die wirtschaftlich katastrophalen Auswirkungen für unsere Kunden abzufedern.“

Nothilfe-Programm für Musikurheber der GEMA in Höhe von 40 Mio. Euro

„Unser Verein GEMA war von Beginn an getragen vom Gedanken der Solidarität und des gegenseitigen Schutzes und Beistandes“, sagt Dr. Ralf Weigand, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEMA. „Und wann, wenn nicht jetzt in dieser so noch nie dagewesenen Krise, sind diese großartigen Grundsätze gefragt und verlangen unverzügliches Handeln! Für uns im Aufsichtsrat war sofort klar, dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen, die durch die Schutzmaßnahmen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten, finanziell unter die Arme greifen müssen. Gemeinsam mit dem Vorstand haben wir ein Nothilfe-Programm verabschiedet, mit dem wir jetzt schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten werden.“

Die GEMA will in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stelle finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) will die GEMA im Laufe der kommenden Woche auf www.gema.de veröffentlichen.

Kulanzregelungen für Veranstalter

Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich sei, werde sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

GEMA steht als Partner von Hilfsprogrammen durch die Politik bereit

Die GEMA begrüßt darüber hinaus die schnellen Zusagen der Bundes- und Landesregierungen, der stark betroffenen Kultur- und Kreativwirtschaft umfangreich zu helfen. Sofortmaßnahmen für die Grundsicherung helfen jedem Einzelnen unmittelbar. „Wir bedanken uns bei allen Politikerinnen und Politikern, die parallel zu den dramatischen Einschnitten in allen Bereichen bereits jetzt daran arbeiten, allen Kreativen zu helfen“, so Dr. Heker. „Das ist eine Herkulesaufgabe, die sich in diesem Ausmaß bisher noch nie gestellt hat. Wir sind uns als GEMA der besonderen Verantwortung bewusst. Entscheidend ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Wir stehen der Politik hier mit Sachkompetenz und einer belastbaren Infrastruktur als erfahrener Partner eng zur Seite.“

GEMA sichert Ausschüttungstermine 1.April und 1.Juni

Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni seien gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.

Onlineportal für Mitglieder und Kunden: https://www.gema.de/portal/

Bild: https://pixabay.com/de/photos/gray-sturm-b%C3%BChne-leer-tut-mir-leid-116330/

 

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren