Kurtaxe in Dresden unzulässig: Stadt verhängt Haushaltssperre

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Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Kurtaxe-Satzung der Stadt Dresden gekippt und die Stadt damit in finanzielle Nöte gebracht.

Medienberichten zufolge sähen die Richter "die Voraussetzungen für die Abgabe nicht erfüllt".  Damit geben sie einem Dresdner Hotelier Recht, der gegen die Bettensteuer geklagt hatte. Demnach sei Dresden keine den anderen Kur- oder Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde. Ergo dürfe die Stadt auch keine Kurtaxe erheben.

Das Urteil hat Folgen: Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut Vorjohann, habe mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verhängt. Grund sei die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Mit dem Urteil des OVG sei die Stadt verpflichtet, die bereits gezahlten Kurtaxebeträge zurückzuzahlen. Die damit verbundenen Mindererträge beträfen sowohl den Haushaltsvollzug 2014 als auch mit jährlich 6,9 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 einschließlich Finanzplan bis 2019. Das entspreche einer Gesamtsumme von 41,4 Millionen Euro.

Eine haushaltswirtschaftliche Sperre noch für das laufende Haushaltsjahr 2014 gemäß § 30 KomHVO-Doppik sei daher unverzüglich notwendig. Gesperrt würden mit sofortiger Wirkung 90 Prozent aller noch verfügbaren Ansätze unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Mittelbindungen im Ergebnishaushalt. Ausgenommen von dieser Sperre seien Soziale Leistungen sowie die aus Gebühren finanzierten Aufwendungen im Bereich Abfallwirtschaft.

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