15 neue Seilbahnen: Ausbau des Skigebiets Andermatt-Sedrun bewilligt

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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) die Bewilligung erteilt, um die bestehenden Skigebiete Andermatt und Sedrun zusammenzuschliessen und zu modernisieren. Das Projekt beinhalte den Bau von 15 neuen Seilbahnanlagen. Acht davon ersetzten bestehende Seilbahnen.

Mit der Plangenehmigungsverfügung für das Gesamtprojekt und der Erteilung der Konzessionen für die einzelnen Anlagen habe das BAV das bisher umfangreichste seilbahnrechtliche Bewilligungsverfahren abgeschlossen. Um eine gesamtheitliche Beurteilung aller relevanten Aspekte zu gewährleisten, sei bei diesem Großprojekt Neuland beschritten worden: In Absprache mit den anderen betroffenen Behörden wurden Nebenanlagen wie Pisten, Beschneiungs- und Parkierungsanlagen, die dem kantonalen und kommunalen Recht unterstehen, in das seilbahnrechtliche Verfahren des Bundes integriert.

Die ASS hatte das ursprüngliche Projekt im August 2011 eingereicht. Im April 2013 unterbreitete sie dem BAV eine Projektänderung. In diese hatte sie unter anderem die Ergebnisse von Verhandlungen mit den Umweltorganisationen und weiteren Einsprechenden eingearbeitet. Zudem waren darin die Ergebnisse der Richtplangenehmigung des Bundes und die Vernehmlassungen der Behörden von Bund und Kantonen eingeflossen. Gegenüber dem Auflageprojekt 2011 verzichtete die ASS auf die zwei Anlagen zwischen Gurschengrat und St. Anna-Gletscher und nahm Änderungen bei fünf weiteren Bahnen vor. Ebenfalls verzichtete sie auf 17 Pisten und passte acht weitere Pisten an.

Das BAV kommt zum Schluss, dass das überarbeitete Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspreche und die Umweltverträglichkeit auf dieser Stufe nachgewiesen sei. Die großflächigen Eingriffe in die Landschaft, die insbesondere für die Verbindung der Skigebiete von Andermatt und Sedrun als zentralen Projektteil nötig seien, würden mit einer Vielzahl von Maßnahmen ausreichend kompensiert. Hierzu trügen auch die Kantone Uri und Graubünden bei, indem sie großflächige Renaturierungen sowie die Schaffung von Schutzgebieten unterstützten.

Die ASS müsse bei der Realisierung des Projekts Auflagen umsetzen und die Umweltabklärungen im Rahmen von zahlreichen Detailprojekten weiter verfeinern. Eine Begleitgruppe unterstütze die Erarbeitung dieser Detailprojekte. In dieser Gruppe hätten neben der ASS auch die Umweltorganisationen und Vertreter von Bund und Kantonen Einsitz. Ebenso werde die Korporation Ursern als hauptbetroffene Grundeigentümerin einbezogen. Die Einsetzung der Begleitgruppe hatten die ASS, die Umweltorganisationen sowie der Kanton Uri und die Gemeinde Tujetsch in einer Vereinbarung beschlossen.

Für den Bau der Seilbahnanlagen muss die ASS dem BAV zusätzlich seilbahntechnische Detailprojekte einreichen. Mit dem Bau könne sie beginnen, sobald das BAV diese sowie alle weiteren, mit den Anlagen im Zusammenhang stehenden Detailprojekte genehmigt habe und die Auflagen aus der jetzt erteilten Verfügung erfüllt seien.

Gegen den Entscheid des BAV können am Verfahren beteiligte Parteien beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen.

Die Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen seien gemäß der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) öffentlich zugänglich. Die entsprechenden Dokumente zum Projekt Andermatt-Sedrun können während 30 Tagen beim BAV eingesehen werden. Es ist eine Voranmeldung nötig. Dieses Einsichtsrecht dient der Information der interessierten Öffentlichkeit über den Vollzug des Umweltrechts. Es räume keine neuen Verfahrensrechte ein. Wer sich demnach nicht mittels Einsprache am Plangenehmigungsverfahren beteiligt habe, sei gemäss Art. 13 Abs. 3 des Seilbahngesetzes (SebG) vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

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